Die Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden) fördert die Rheinfelder Sportvereine nach der Satzung der Sportförderrichtlinien.
Die Satzung sieht vor, dass Vereine, die gemeinnützig sind und deren Vereinsmitglieder mehrheitlich in Rheinfelden (Baden) wohnen, bezuschusst werden können.
So beispielsweise bei
- der Jugendarbeit,
- der Erweiterung oder Erneuerung von Sportstätten,
- der Einrichtung von Sportplatzbeleuchtung,
- der Sportplatzbewässerung,
- den Betriebskosten für Duscheinrichtungen,
- der Anschaffung von Sportgeräten,
- dem Pachtzins für Sportgelände und
- bei Vereinsjubiläen.
Die Bedingungen zur Gewährung von Zuschüssen und die Höhe der Zuschüsse kann der Satzung über die Sportförderrichtlinien entnommen werden. Auf die Gewährung von Zuschüssen nach diesen Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch.