Die Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden) regelt das öffentliche Baurecht und damit im Wesentlichen die Zulässigkeit der baulichen Nutzung von Grundstücken.
In Baden-Württemberg wird das öffentliche Baurecht grundsätzlich in zwei Bereiche unterschieden: Das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.
Das Baugesetzbuch unterscheidet dabei drei Bereiche:
Nähere Informationen zum Baurecht entnehmen Sie bitte der Bauinformationsbroschüre in der Rubrik "Zum Herunterladen".
In Baden-Württemberg wird das öffentliche Baurecht grundsätzlich in zwei Bereiche unterschieden: Das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.
Bauplanungsrecht
Das Bauplanungsrecht regelt, wo und was prinzipiell gebaut werden darf. Die Bestimmungen zum Bauplanungsrecht finden sich im Baugesetzbuch (BauGB) und sind bundesweit einheitlich.Das Baugesetzbuch unterscheidet dabei drei Bereiche:
- Grundstücke, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen (§ 30 BauGB)
- Grundstücke, die in einem bebauten Ortsteil, im Innenbereich, liegen (§ 34 BauGB) sowie
- Grundstücke, die im Außenbereich liegen (§ 35 BauGB).
Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht beschäftigt sich mit der konkreten Ausführung des Bauvorhabens. Es wird genau festgelegt, wie und unter welchen Umständen gebaut werden darf.Nähere Informationen zum Baurecht entnehmen Sie bitte der Bauinformationsbroschüre in der Rubrik "Zum Herunterladen".