Informationen für Bauherren

Denkmalschutz

Viele Gebäude sind heute durch Bundesgesetze geschützt. Daher sind bei der Modernisierung denkmalgeschützter Häuser oft mehrere, zum Teil widersprüchliche Punkte zu berücksichtigen.  

Einerseits gilt es, stadtbildprägende Einzelgebäude oder Gebäudegruppen zu erhalten und bau- oder kunstgeschichtliche Einzelgebäude oder sogar Bauteile zu schützen. Andererseits besteht jedoch auch der Wunsch nach modernen und ökologischen Standards sowie nach Schutz des Gebäudes und der Bewohner durch einen fortschrittlichen Brandschutz.  

Da die Sachlage schwierig ist, schalten Sie am  Besten möglichst früh die Denkmalbehörde in die Planung ein. Die oben genannten Ziele können so besser abgestimmt werden. Der Architekt muss dazu Lösungsvorschläge und Maßnahmen erarbeiten.  Da es sich bei Baudenkmalen um besondere Gebäude handelt, bestehen sowohl rechtlich, als auch fördertechnisch besondere Vorgaben – allerdings können auch besondere Ausnahmen möglich sein.

Unstrittig sind gewöhnlich alle denkmalerhaltenden Maßnahmen. Sie stimmen grundsätzlich mit dem Anliegen des Denkmalschutzes überein.  Auch sogenannte Standardverbesserungen sind oft im Sinne des Denkmalschutzes.

Schwieriger wird es, sobald ein Bauherr eine wirtschaftlich bedingte Nutzungsänderung des denkmalgeschützten Gebäudes plant. Meist werden alle Maßnahmen abgelehnt, die eine wesentliche bauliche Veränderung des Baudenkmals darstellen und sein Erscheinungsbild verändern. Dies bezieht sich nicht nur auf die Außenhaut aus Fassade und Dach, sondern auch auf Original-Innenbauteile wie beispielsweise Treppen und Türen.  

Zuschüsse zur Modernisierung eines Baudenkmals oder steuerliche Vorteile werden nur dann gewährt, wenn die Gesamtmaßnahme durch den Denkmalpfleger vorab anerkannt wurde.