Informationen für die Bürgerschaft:

Hochwasservorsorge

Immer wieder ist es in den vergangenen Jahren in Baden-Württemberg zu kleineren und größeren Hochwassern gekommen. Diese haben eindrücklich gezeigt, wie aktuell dieses Thema ist. Angesichts des Klimawandels steht außerdem zu befürchten, dass sich die Hochwassersituation zukünftig noch verschärfen wird. 

Hochwasser sind natürliche Ereignisse. Sie sind charakteristisch für das Abflussverhalten von Bächen und Flüssen und können nicht verhindert werden.

Für Schäden durch Hochwasser sind die Menschen oft selbst verantwortlich. Denn vor allem durch die Siedlungsentwicklung in den Auen der Bäche und Flüsse steigen die Hochwassergefahr und das Ausmaß der Hochwasserschäden.

Im Falle eines Hochwassers können große Risiken für Menschenleben und Sachwerte bestehen. Durch zerstörte Straßen oder Versorgungsleitungen können zudem Folgeschäden wie die Unterbrechung von Produktionsabläufen eintreten. Diese Risiken können durch eine gute Hochwasservorsorge erheblich vermindert werden.

Was können Sie als Bürger tun?

Bürgerinnen und Bürger können viel tun, um sich und ihr Eigentum vor den Folgen eines Hochwassers zu schützen.

Ihre Eigenvorsorge ist wichtig, denn die technischen Hochwasserschutzeinrichtungen der Kommunen wirken immer nur im Rahmen ihrer Bemessungsgrenzen und können damit keinen hundertprozentigen Schutz bieten.

Im Ernstfall wird sich die Feuerwehr erst um die Objekte kümmern, bei denen Leib und Leben von Menschen oder besonders wertvolle Gegenstände gefährdet sind. Deshalb ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz jede Person dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen.

Hochwasserangepasstes Planen und Bauen

Informieren Sie sich vor Beginn einer Bau- oder Sanierungsmaßnahme in der Hochwassergefahrenkarte des Landes Baden-Württemberg darüber, ob ihr Grundstück in einem hochwassergefährdeten Gebiet liegt. Achten Sie dabei auch auf Überschwemmungsgefahren durch Starkregen.

Ist dies der Fall, ist es sinnvoll, bereits bei der Planung eines Gebäudes geeignete Vorkehrungen zu treffen, um größere Schäden zu vermeiden. Dies können Sie beispielsweise tun, indem Sie das Kellergeschoss wasserdicht bauen beziehungsweise ganz auf Kellerräume verzichten oder tiefer gelegene Gebäudeöffnungen verschließen. Die Bauweise des Gebäudes und die Wahl der jeweiligen Baumaterialien haben hier entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Hochwasserschäden.

Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff und darf auch bei Hochwasser nicht austreten. Daher sind Energieträger wie Holzpellets oder Erdgas prinzipiell besser geeignet. Ist Heizöl die einzige Alternative, muss der Öltank hochwassersicher installiert und gesichert werden.

Doch auch an bestehenden Gebäuden lässt sich mit geeigneten Maßnahmen viel erreichen, wie beispielsweise über den Einbau von Rückschlagklappen oder mit mobilen Einrichtungen zur Abdichtung von Kellerschächten oder Türen.

Jeder Bauherr beziehungsweise jede Bauherrin ist bei einer möglichen Bedrohung durch Hochwasser gesetzlich verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen.

Weitere Maßnahmen der Eigenvorsorge sind auch die Aufstellung eines privaten Notfallplans und die finanzielle Absicherung durch Rücklagen oder Versicherungen.

Versicherung gegen Hochwasserschäden

Auch bei guter Vorsorge kann Hochwasser erhebliche finanzielle Folgen haben.

Bürgerinnen und Bürger sollten daher finanzielle Rücklagen bilden oder eine geeignete Versicherung ( Hochwasserversicherung oder Elementarschadenversicherung) abschließen.

Welche Folgen kann Starkregen haben?

Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit und lokal begrenzt intensiv regnet.
Der Deutsche Wetterdienst spricht von Starkregen oder Starkniederschlag, wenn in einer Stunde mehr als 10 mm beziehungsweise in 6 Stunden mehr als 20 mm Regen fallen.

Diese Niederschläge haben eine sehr geringe räumliche Ausdehnung. Starkregenereignisse stellen ein schwer zu kalkulierendes Überschwemmungsrisiko dar. Gerade in den Sommermonaten verursacht Starkregen in Verbindung mit heftigen Gewittern oft große Schäden. Im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt eines Regenereignisses kaum vorherzusagen. Daher kann Starkregen für die Betroffenen sehr überraschend auftreten.

In hügeligem oder bergigem Gelände fließt das Wasser zum großen Teil außerhalb von Gewässern auf der Geländeoberfläche als Sturzflut ab. Solche Sturzfluten verfügen über hohe Strömungskräfte und können große Mengen an Treibgut wie Holz, Heu- und Silageballen und erodierte Materialien wie Boden oder Geröll mit sich reißen. Dieses Material sammelt sich an Verdolungseinläufen, Verrohrungen, Brücken, Stegen, Zäunen oder Rechen. Durch den Rückstau wird das umliegende Gelände überflutet. Es kann zu weiteren schweren Schäden an Gebäuden und Infrastruktur kommen.

Auch in der Ebene können Starkniederschläge Überflutungen verursachen. Da die großen Wassermengen meistens über den Bemessungsgrenzen der Kanalnetze liegen, können sie weite Flächen schnell unter Wasser setzen. Vor allem die Bebauung und Infrastruktur in den Senken können dabei erheblich geschädigt werden.

Kommunales Krisenmanagement und Gefahrenabwehr bei Hochwasser

Das kommunale Krisenmanagement und die Gefahrenabwehr bei Hochwasser sollen Gefahren für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren, die Umwelt, erhebliche Sachwerte und die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung abwenden. Sie basieren auf den Regelungen des Landeskatastrophenschutz-, des Polizei- und des Feuerwehrgesetzes. Sie müssen sich aber keineswegs darauf beschränken.

Planungen zielen auch darauf ab, dass die Erreichbarkeit wichtiger Einrichtungen sowie die Ver- und Entsorgung gesichert sind und dass keine bleibenden Schäden für Infrastruktur, Wirtschaft und relevante Kulturgüter entstehen.

Die Alarm- und Einsatzplanung ist das klassische Instrument der Behörden im Katastrophenschutz. Sie beurteilen im Vorfeld gemeinsam mit den Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), was sie während und nach einem Hochwasser leisten können, um die nachteiligen Folgen möglichst gering zu halten. Die Alarm- und Einsatzpläne umfassen auch Planungen zur örtlichen Hochwasserwarnung. Sie bereiten die Alarmierung und den Einsatz aller beteiligten Kräfte vor. Dabei ist auf eine Synchronisierung mit vorhandenen objektspezifischen Einsatz- und Notfallplänen zu achten. Sinnvoll sind auch die Nachsorge und die Überprüfung, ob die durchgeführten Maßnahmen erfolgreich waren.

Eine umfassende Vorbereitung geht aber weit über den klassischen Bevölkerungsschutz hinaus: In einem Prozess des mehrfachen Wiederholens (iterativer Prozess) planen die Kommunen gemeinsam mit allen relevanten Akteuren die Aufgaben für den Hochwasserfall. Sie stimmen sie aufeinander ab, klären die Zuständigkeiten und setzen die erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich um. Wichtig sind dabei „empfindliche Einrichtungen“ wie Schulen, Kindergärten, Altenheime und Krankenhäuser.

Für einen Kindergarten sollte beispielsweise klar sein,
  • wer die Einrichtung über das Hochwasser informiert,
  • wer unter welchen Bedingungen die Entscheidung für eine Evakuierung trifft,
  • wohin die Kinder gebracht werden,
  • wer die Eltern informiert,
  • wer wie die Einrichtung des Kindergartens sichert.
  • Wo kann in den darauf folgenden Tagen eine Notbetreuung gewährleistet werden?
  • Was geschieht nach dem Hochwasser, um den Kindergarten zu reinigen und wieder einzurichten?
Auch notwendige bauliche Maßnahmen wie zum Beispiel hochwassersichere Notausgänge sollten im Rahmen der Planung festgelegt und umgesetzt werden.

Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg

Viele Akteure tragen dazu bei, die nachteiligen Folgen von Hochwasser zu verringern: Von der Wasserwirtschaft über die Kommunen bis hin zu den Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern.

Sie alle hat das Land Baden-Württemberg schon im Jahr 2003 mit der „Strategie zur Schadensminderung“ zusammengebracht, damit geeignete Maßnahmen zur Minderung der Schäden durch Hochwasser koordiniert werden. Die Strategie des Landes wurde im Jahr 2014 weiterentwickelt und mit den Vorgaben der EU-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) synchronisiert.

„Gemeinsam“ ist der Leitgedanke des Hochwasserrisikomanagements. Neben den Kommunen und dem Land spielen weitere Akteure wichtige Rollen, wenn es darum geht, die Risiken durch Hochwasser zu erkennen und zu reduzieren. Vertreter all dieser Gruppen vereinbarten in einem 10-Punkte-Programm die wichtigsten Prinzipien, um Hochwasserrisiken zu verringern. Die Grundlagen für ein koordiniertes, in die Zukunft gerichtetes Hochwasserrisikomanagement wurden damit geschaffen.

„Verringern“ heißt dabei nicht „verhindern“, denn dies wird nie vollständig möglich sein. Auch mit technischem Hochwasserschutz ist keine absolute Sicherheit möglich. Ein Grundsatz des Hochwasserrisikomanagements lautet deshalb: „Es soll möglichst wenig passieren“.