Städtische Förderungen

Begrünungsmaßnahmen

Über die Förderung

In der Stadtklimaanalyse für die Stadt Rheinfelden (Baden) von 2020 wird von einer hohen thermischen Belastung (Wärme und Hitze) gewarnt und insbesondere der Erhalt und die Erweiterung von Grünflächen empfohlen. Dabei werden explizit Entsiegelungen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen als Klimaanpassungsmaßnahme empfohlen. Die Förderung der Dach- und Fassadenbegrünung gründet auf dem Maßnahmenvorschlag des Thementisches "Stadtentwicklung" aus dem Klimabeirat.


Geförderte Maßnahme

Die Stadt Rheinfelden (Baden) fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und soweit die Maßnahmen gesetzlich nicht bereits verpflichtend vorgeschrieben sind oder behördlich angeordnet wurden

  • die Anlage von extensiven Dachbegrünungen als Nachrüstung auf vorhandenen Dächern mit arten- und strukturreicher Begrünung (auch Garagen- und Carportdächer)
  • die Anlage von boden- und wandgebundener Fassadenbegrünungen von Gebäuden und freistehenden Mauern
  • Flächenentsiegelungen mit der Herstellung versickerungsfähiger begrünter Flächenbeläge.
  • die Pflanzung von Hecken zur Verbesserung des Mikroklimas, als CO2 Speicher und zur Unterstützung der Biodiversität und Artenvielfalt.


Zuschuss

Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 1.500 Euro pro Antrag.

Als Förderobergrenze pro Maßnahme und Grundstück werden festgesetzt:

  • Maximal 50 Euro/m² für Dach- und Fassadenbegrünung
  • Maximal 20 Euro/m² für Entsiegelung
  • Maximal 50Euro/lfm für Heckenpflanzungen

Die Förderungen der Stadt Rheinfelden „Begrünung“ und „Solargründach“ können kombiniert werden.


Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind private Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mietende, Vereine und Verbände. Die erteilte Vollmacht der Grundstückseigentümerin oder des Eigentümers beziehungsweise der Beschluss der Eigentümerversammlung ist vorzulegen.


Grafik

Grafik zur Dachbegrünung | Quelle: Bundesverband Gebäude Grün
Voraussetzung

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.
  • Die Grundstücke, für die die Förderung beantragt wird, müssen auf dem Gebiet der Stadt Rheinfelden (Baden) liegen.
  • Die Maßnahmen sind gemäß dem aktuellen Stand der Technik zu planen und auszuführen. Bei Durchführung durch einen anerkannten Fachbetrieb können auch die Kosten für diese Dienstleistung gefördert werden, im Umfang der jeweiligen Fördermaßnahme.
  • Die Begrünungsmaßnahme muss freiwillig erfolgen, das heißt es darf keine Verpflichtung zur Begrünung zum Beispiel aufgrund von kommunalen Beschlüssen, behördlichen Anordnungen, der Landesbauordnung beziehungsweise  bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen Festsetzungen geben. Dies bedeutet zum Beispiel, dass bei einer Pflicht zur Begrünung von Dächern keine Dachbegrünung gefördert wird.
  • Die Maßnahme ist für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Zeitpunkt der Inbetriebnahme anzulegen. Sollten die Pflanzen in diesem Zeitraum absterben, sind entsprechende Nachpflanzungen auf eigene Kosten vorzunehmen.
  • Pro Grundstück ist nur ein Antrag zur Förderung von Begrünungsmaßnahmen zulässig.
  • Es können mehrere Maßnahmen pro Antrag kombiniert werden.
  • Gesetzliche Regelungen/Vorgaben insbesondere der Bauleitplanung, Bauordnung und des Wasserrechts sind zu beachten.
  • Die Liste förderfähiger Pflanzenarten ist zu beachten (im Anhang). Es werden ausschließlich Pflanzen aus dieser Liste gefördert.
  • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien in der Spalte "Zum Herunterladen".