Die „Siedlung“ zeichnet sich im Stadtraum mit einer eigenständigen Bebauungsstruktur ab. Auch wenn an einigen Stellen Eingriffe durch Um- und Anbauten, Aufstockungen oder auch Neubauten sichtbar sind, hat die Siedlung ihren unverwechselbaren Charakter noch weitgehend erhalten.
Die Siedlungsstruktur ist gekennzeichnet durch eine differenzierte Zonierung der Bebauungsstruktur, der Straßenraum lebt von den Vor- und Rücksprüngen der Gebäude. Die überwiegend kleinteilige Bebauung weist einen nach heutigen Maßstäben hohen Anteil an privaten Freiflächen auf, die vielfältig als Nutz- und Ziergärten ausgestaltet sind.
Anlass für die Planungen ist der deutlich spürbare Siedlungsdruck, der sich in einer zunehmenden Anzahl an Bauvoranfragen und Bauanträgen dokumentiert. Da für das Planungsgebiet kein Bebauungsplan besteht, müssen Entscheidungen auf Grundlage des § 34 BauGB getroffen werden. Dieser eröffnet jedoch bekanntermaßen einen großen Interpretationsspielraum.
Bei der Weiterentwicklung muss nunmehr die Frage beantwortet werden, wie eine Balance zwischen der Forderung nach Verdichtung und Nutzungsintensivierung auf der einen Seite und auf der anderen Seite dem Wunsch, den Siedlungscharakter im Kern zu erhalten, gefunden werden kann. Die Grundlage kann nicht eine Überformung der Siedlung sein.
Der vorliegende „Strukturplan“ (Masterplan) zeigt die grundsätzlichen städtebaulichen Zielstellungen auf:
Da jedes Quartier einen eigenständigen Charakter aufweist, wurde eine ausdifferenzierte Bebauungstypologie entwickelt. Die Basis bilden vier Grundtypologien mit Regelungen zur Lage und Größe von Baukörpern, zur Geschossigkeit und zur Anordnung der Freiräume.
Die anwesenden Teilnehmer konnten sich im Verlauf der Veranstaltung zu den Planungen äußern und ihre Wünsche und Anregungen einbringen.
Die Siedlungsstruktur ist gekennzeichnet durch eine differenzierte Zonierung der Bebauungsstruktur, der Straßenraum lebt von den Vor- und Rücksprüngen der Gebäude. Die überwiegend kleinteilige Bebauung weist einen nach heutigen Maßstäben hohen Anteil an privaten Freiflächen auf, die vielfältig als Nutz- und Ziergärten ausgestaltet sind.
Anlass für die Planungen ist der deutlich spürbare Siedlungsdruck, der sich in einer zunehmenden Anzahl an Bauvoranfragen und Bauanträgen dokumentiert. Da für das Planungsgebiet kein Bebauungsplan besteht, müssen Entscheidungen auf Grundlage des § 34 BauGB getroffen werden. Dieser eröffnet jedoch bekanntermaßen einen großen Interpretationsspielraum.
Bei der Weiterentwicklung muss nunmehr die Frage beantwortet werden, wie eine Balance zwischen der Forderung nach Verdichtung und Nutzungsintensivierung auf der einen Seite und auf der anderen Seite dem Wunsch, den Siedlungscharakter im Kern zu erhalten, gefunden werden kann. Die Grundlage kann nicht eine Überformung der Siedlung sein.
Der vorliegende „Strukturplan“ (Masterplan) zeigt die grundsätzlichen städtebaulichen Zielstellungen auf:
- Beibehaltung einer kleinteiligen Bebauungsstruktur aus Einzel- und Doppelhäusern und
- Freihalten und Stärken der vorhanden Freibereich vor und hinter den Gebäuden.
Da jedes Quartier einen eigenständigen Charakter aufweist, wurde eine ausdifferenzierte Bebauungstypologie entwickelt. Die Basis bilden vier Grundtypologien mit Regelungen zur Lage und Größe von Baukörpern, zur Geschossigkeit und zur Anordnung der Freiräume.
Ziel der Verwaltung
Die Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden) möchte im Bereich der Siedlung eine zurückhaltende Nachverdichtung durchführen. Bei Erhalt der Grundstruktur der Siedlung sollen hierbei Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden. Das Vorgehen soll systematisch erfolgen, durch die Erarbeitung von Typologien.Informationsveranstaltung
Bei einer ersten Informationsveranstaltung am 20. Mai stellte die Verwaltung den anwesenden, interessierten Bürgern die Aufteilung des Planungsgebietes in vier Quartiere vor und erläuterte die Planung für jedes Quartier.Die anwesenden Teilnehmer konnten sich im Verlauf der Veranstaltung zu den Planungen äußern und ihre Wünsche und Anregungen einbringen.
Nächste Schritte
- Auswertung der Anregungen und Anliegen aus der Informationsveranstaltung
- Erstellen der Unterlagen für eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Siedlung" und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Herbst 2019)