Städtische Förderungen

Solargründächer

Über die Förderung

Eine besonders klimawirksame Flächennutzung in der Stadt bieten Solargründächer. Sie kombinieren Dachbegrünung mit Solaranlagen auf dem Dach, also eine doppelte Flächennutzung, die sich gegenseitig begünstigt.

Mit dem Förderprogramm „Solargründächer“ möchte die Stadt Rheinfelden einen
Anreiz zur stärkeren Nutzung der Solarenergie zur Strom- und Wärmeerzeugung sowie zur optimalen Flächennutzung von Hausdächern schaffen. Ein begrüntes Hausdach hat einen kühlenden Effekt und trägt somit insbesondere zur Klimaanpassung bei, während die Erzeugung von Strom und Wärme durch Photovoltaik eine wichtige Maßnahme im Klimaschutz ist.

Die Förderung der Dach- und Fassadenbegrünung gründet auf dem Maßnahmenvorschlag des Thementisches "Stadtentwicklung" aus dem Klimabeirat.


Geförderte Maßnahme

Gefördert werden „Solargründächer“ (PV auf Dachbegrünung) auf Bestandsgebäuden. „Solargründach“ bezeichnet die kombinierte Nutzung eines Daches für Photovoltaik und mindestens extensive Dachbegrünung auf derselben Fläche. Dabei ist es notwendig, dass die Dachbegrünung dauerhaft funktionsgerecht erhalten bleibt, beispielsweise durch eine Aufständerung der PV-Module. Bestandsgebäude im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Gebäude, deren Baufertigstellung bis zum 31.12.2023 erfolgte. Vor Antragstellung und Baubeginn empfiehlt sich eine Beratung durch eine unabhängige Energieberatungsstelle.


Zuschuss

Die Zuwendung erfolgt in Form eines zweckgebundenen Zuschusses.

  • Die maximale Förderhöhe liegt pro Antrag bei maximal 1.000€.
  • Die Zuwendung für Photovoltaik auf Dachbegrünung beträgt 100€ pro kWp.
  • Die Förderungen der Stadt Rheinfelden „Begrünung“ und „Solargründach“ können kombiniert werden.


Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind private Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mietende, Vereine und Verbände. Die erteilte Vollmacht der Grundstückseigentümerin oder des Eigentümers beziehungsweise der Beschluss der Eigentümerversammlung ist vorzulegen.


Grafik

Durch den Abstand zwischen PV-Modul und Dachbegrünung kommen Licht und Wasser an die Pflanzen. | Quelle: Verbraucherzentrale NRW


Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.
  • Die Grundstücke, für die die Förderung beantragt wird, müssen auf dem Gebiet der Stadt Rheinfelden (Baden) liegen.
  • Die PV-Anlagen werden ordnungsgemäß im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet.
  • Die PV-Anlagen werden durch ein Fachunternehmen installiert und in Betrieb genommen. Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
  • Die PV-Anlagen werden entsprechend den Vorgaben des Netzbetreibers angemeldet, installiert und betrieben. Falls der Gesetzgeber den Wegfall der Anmeldepflicht beim Netzbetreiber beschließt, gilt dies unmittelbar auch für diese Richtlinie.
  • Bei PV-Anlagen auf beziehungsweise an einem Denkmal oder in einem Denkmalbereich muss die denkmalrechtliche Erlaubnis der unteren Denkmalbehörde vorliegen.
  • Auch bei genehmigungs- beziehungsweise erlaubnisfreien Anlagen sind die geltenden öffentlichrechtlichen Vorschriften einschließlich des Ortsrechtes, insbesondere die sich aus Bebauungsplänen, Erhaltungssatzungen oder Gestaltungssatzungen ergebenden Regelungen, einzuhalten.
  • Die PV-Anlage ist für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Zeitpunkt der Inbetriebnahme zu nutzen.
  • Die PV-Anlagen werden auf einem begrünten Haus-, Garagen- oder Carportdach installiert.
  • Die Begrünung entspricht einer Fläche von min. 10 m² und einer Aufbauhöhe von mindestens 6 cm. Zudem besteht ein ausreichender Abstand zwischen der Modulunterkante und der Substratoberfläche von minestens 20 cm (zum Beispiel durch Modulmontagesysteme).
  • Als Orientierungshilfe dient die Liste empfohlener Pflanzen für Solardachbegrünungen, basierend auf der BUGG Fachinformationen „Solar-Gründach“ (2020). Diese finden Sie in der Rubrik "Zum Herunterladen". Es sollte sichergestellt werden, dass die Wuchshöhe der Pflanzen nicht höher als die Modulunterkante der PV-Anlagen ist.
  • Die Antragstellenden stellen durch regelmäßige Instandhaltung (Pflege und Wartung) sicher, dass die Begrünung nicht zu einer Beschattung der PV-Anlagen beiträgt (zum Beispiel durch eine zu hohe Wuchshöhe).
  • Pro Grundstück ist nur ein Antrag zulässig.
  • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien in der Spalte "Zum Herunterladen".