Mehr Einspeisevergütung für PV-Anlagen

Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023

Aufgrund der Neufassung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) 2023, das am 30. Juli 2022 in Kraft getreten ist, gibt es neue Regelungen, die wichtig für Betreiber von PV-Anlagen sind.

So enthält die Neufassung des EEG, das seit über 20 Jahren die Einspeisung von Strom aus regenerativen Quellen in das öffentliche Stromnetz regelt, einige Verbesserungen und Vereinfachungen.

Allgemeines

  • Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bei mindestens 80 Prozent liegen!
  • Die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien wird als ,,öffentliche Sicherheit‘‘ angesehen, was somit zukünftig auch einen höheren juristischen Stellenwert mit sich bringt.
  • Die EEG-Umlage soll die Netzbetreiber entlasten, da der Stromkauf von privaten Anlagenbetreibern teurer ist, als der Kauf an der Strombörse. Diese Umlage wird zukünftig aus dem Bundeshaushalt finanziert.
  • Die Degression der Vergütungssätze für die Einspeisevergütung wird vorerst bis Anfang 2024 ausgesetzt.

Photovoltaik

  • Das jährliche Neubauziel wird auf ein Niveau von 22 000 Kilowatt angehoben.
  • Bei der Einspeisung wird zukünftig zwischen Volleinspeisung und Teileinspeisung unterschieden
  • Die Regel, dass nur maximal 70 Prozent der Photovoltaik-Nennleistung in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden dürfen, entfällt ab dem 01. Januar 2023 für neue Solaranlagen mit einer Leistung bis 25 Kilowatt-Peak komplett. Es gibt für diese Anlagen also keine Wirkleistungsbegrenzung mehr. Für bereits bestehende Anlagen gilt die Wirkleistungsbegrenzung jedoch weiterhin.
  • Es werden auch Anlagen gefördert, die nicht auf dem Hausdach angebracht werden, wenn dieses ungeeignet ist.
  • Es werden auch Anlagen über Parkplätzen, landwirtschaftlichen Flächen und Moorböden gefördert.
  • Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak sind von der Einkommenssteuer und Gewerbesteuer befreit.
  • Für neue Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak ist es nicht mehr nötig, dass bei der Inbetriebnahme der Netzbetreiber anwesend ist. Es reicht, wenn Elektroinstallateure das übernehmen.

Einspeisung

Die Preise für die Einspeisevergütung sind bis 2024 festgesetzt und nach 2024 sollen diese halbjährlich um ein Prozent fallen. Ab 30. Juli 2022 ans Netz gegangene Anlagen erhalten folgende Vergütungen:

Tabelle Einspeisevergütung

Achtung: Für die ersten 10 Kilowatt-Peak werden auch bei größeren Anlagen immer die besseren Konditionen berechnet.

Das neue Flexi-Modell

Jährlich kann zwischen Volleinspeisung und Teileinspeisung gewechselt werden. Somit kann die Wirtschaftlichkeit sinnvoller ausgenutzt werden. Es können auch mehrere Anlagen mit unterschiedlichen Nutzungstypen installiert werden.

Beispiel:

Es wird eine PV-Anlage mit 35 Kilowatt-Peak und einem Batteriespeicher installiert. Es handelt sich um eine Teileinspeisung, da der Speicher nur zur Selbstversorgung verwendet werden sollte.  Die ersten 10 Kilowatt-Peak werden mit 8,2Cent/Kilowattstunde vergütet. Die restlichen 25 Kilowatt-Peak werden mit 7,1 Cent/Kilowattstunde vergütet.

Bei einer angenommenen Einspeisung von 60 Prozent (35 Kilowatt-Peak x 0,6 = 21Kilowatt-Peak) berechnet sich die Vergütung wie folgt:

8,2-Cent-Vergütung: 10kWp x 2,7kWh/kWp x 0,082€/kWh =                 2,21€

7,1-Cent-Vergütung: 11kWp x 2,7kWh/kWp x 0,071€/kWh =                 2,11€

Eingesparter Eigenverbrauch: 14kWp x 2,7kWh/kWp = 37,8kWh

                                                                     37,8kWh x 0,30€/kWh=      11,34€

Gesamtersparnis am Tag:                                                                      15,66€/Tag

Nun kann die Anlage so installiert werden, dass die ersten 10 Kilowatt-Peak dauerhaft Einspeisen und die restliche Anlage in den Stromspeicher gespeist wird. Das ändert an der Berechnung und dem Nutzen nicht viel. Aber an der Vergütung:

13-Cent-Vergütung: 10kWp x 2,7kWh/kWp x 0,13€/kWh        =           3,51€

7,1-Cent-Vergütung: 11kWp x 2,7kWh/kWp x 0,071€/kWh     =           2,11€

Eingesparter Eigenverbrauch: 14kWp x 2,7kWh/kWp = 37,8kWh

                                                                 37,8kWh x 0,30€/kWh   =     11,34€

Gesamtersparnis am Tag:                                                                    16,96€/Tag