Mehr Sicherheit und Ordnung in Rheinfelden (Baden) und somit mehr Lebensqualität. Gute Gründe für die Stadt Rheinfelden (Baden), einen Kommunalen Ordnungsdienst ins Leben zu rufen.
Hoch motiviert und gut ausgebildet ist das Team des Ordnungsdienstes dieses Frühjahr in der Stadt und in den Ortsteilen – zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten - unterwegs.
Die Mitarbeiter gehen Streife, um Ordnungsverstößen entgegenzuwirken und somit das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in Rheinfelden (Baden) zu verbessern.
Zu erkennen sind die Bediensteten des Ordnungsamts an ihren blauen Uniformen, die wie das Dienstfahrzeug des Ordnungsdienstes die Aufschrift „Ordnungsamt“ tragen.
Aufgaben
Wie es der gesetzliche Auftrag der Polizeiverordnung der Stadt Rheinfelden (Baden) vorgibt ist der Kommunale Ordnungsdienst auf Straßen, Plätzen, Grünanlagen und Spielplätzen unterwegs für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Seine Aufgaben sind dabei vielseitig.
Ordnung auf Straßen, Plätzen, Grünanlagen und Spielplätzen
Durch seine Präsenz im öffentlichen Raum und die verstärkte Verfolgung von Verstößen gegen die öffentliche Ordnung leistet der Ordnungsdienst neben der Landespolizei einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und damit zu einer wirksamen Kriminalprävention.
Ein besonderes Augenmerk richtet sich auch auf den Schutz von Kindern auf Spielplätzen.
Sauberkeit und Sicherheit
Weiterhin hat der Ordnungsdienst ein wachsames Auge darauf, wenn Straßen, Gehflächen, Verkehrszeichen, Denkmäler, Wände, Bänke, Masten oder andere öffentliche Einrichtungen beschmutzt, beklebt, bemalt oder besprüht werden und geht entsprechend dagegen vor. Ebenso wird störendes Verhalten in der Öffentlichkeit vom Ordnungsdienst untersagt.
Hundehaltung
Auch für Hundehalter und deren Vierbeiner gibt es gesetzliche Regelungen, auf die der Ordnungsdienst hinweisen und deren Einhaltung er überwachen wird. Grundsätzlich sind Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahren für Menschen oder andere Tiere ausgehen.
Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum
Jede Person, die den öffentlichen Verkehrsraum über den sogenannten Gemeingebrauch hinaus in Anspruch nehmen möchte, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis. Dies gilt sowohl für die Betreiber von Gaststätten, die ihren Geschäftsbetrieb nach draußen verlagern und Gehwege oder Fußgängerzonen hierfür nutzen, als auch für die Nutzung von Parkraum über den Gemeingebrauch hinaus oder die Aufstellung von Werbeträgern auf öffentlichen Flächen, sei es in Form von Werbung auf Fahrzeugen und Kfz-Anhängern oder wildes Plakatieren.
Jugendschutz
Ein besonderer Einsatzschwerpunkt des Ordnungsdienstes liegt auf der Überwachung der Jugendschutzbestimmungen zum Wohle der Jugendlichen. Der Ordnungsdienst achtet hierbei vor allem auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für das Rauchen und den Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit. Dabei kommt sowohl präventiven Maßnahmen - Präventivkontrollen auf Festen und öffentlichen Veranstaltungen - als auch der Sensibilisierung aller Beteiligten, beispielsweise durch die Durchführung von Testkäufen, eine große Bedeutung zu.
Bürgerservice
Bürger und Besucher können sich immer mit ihren Anliegen an die Bediensteten des Ordnungsdienstes wenden. Der Ordnungsdienst ist für die Menschen in Rheinfelden (Baden) da und versucht zu helfen.
Großveranstaltungen
Bei Festen und Veranstaltungen in der Innenstadt, Fastnachtsumzügen, großen Sportveranstaltungen oder Großdemonstrationen kann der Ordnungsdienst für die Einhaltung der erteilten Sicherheitsauflagen eingesetzt werden.
Weitere Aufgaben
- Kontrolle der Einhaltung des Gaststättengesetzes,
- Kontrolle der Einhaltung des Landesnichtraucherschutzgesetzes,
- Kontrolle der Einhaltung des Alkoholverkaufsverbotsgesetzes,
- Kontrolle der Einhaltung des Waffengesetzes,
- Kontrolle der Einhaltung des Schulgesetzes,
- Radfahrerkontrollen in Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten
- Bereichen und auf Sonderwegen, auch ruhender Verkehr,
- Kontrolle der Sperrbezirksverordnung,
- Unterstützungsmaßnahmen für den Polizeivollzugsdienst,
- Dienstleister für städtische Dienststellen,
- Vollzug von Gemeindesatzungen und städtischer Polizeiverordnungen,
- Ermittlungstätigkeiten für Bußgeldbehörde, Meldebehörde und Ausländerbehörde
Befugnisse
Da die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes polizeiliche Aufgaben erfüllen, haben sie auch die Stellung von Polizeibeamten. Diese Rechte sind ihnen durch das Ordnungswidrigkeitengesetz und das Polizeigesetz für Baden-Württemberg übertragen.
Die Bediensteten des Ordnungsdienstes dürfen im Dienst zum Beispiel Verwarnungsgelder erheben, Bußgeldverfahren einleiten, Menschen befragen, anhalten, festhalten und durchsuchen sowie des Platzes verweisen und in Gewahrsam nehmen.
In besonderen Fällen haben sie auch die Möglichkeit, Personalien zu erheben, Gegenstände sicherzustellen oder zu beschlagnahmen.
Wenn es die Situation erfordert, dürfen die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes auch unmittelbaren Zwang anwenden, um polizeiliche Aufgaben durchzusetzen.
Das Team des Ordnungsdienstes.