Informationen für Bauherren

Brandschutz

Schon bei der Planung eines Wohngebäudes ist der vorbeugende Brandschutz ein wichtiges Thema. Ein Wohnhaus ist so zu planen und zu bauen, dass möglichst kein Brand ausbrechen und sich ausbreiten kann.

Im Brandfall sollten Rettungsarbeiten schnell und effizient möglich sein. Zudem muss das Wohnhaus so konstruiert sein, dass die Feuerwehr den Brand schnellstmöglich löschen kann.

Der vorbeugende Brandschutz wird in drei Teile gegliedert: den baulichen, den organisatorischen und den anlagetechnischen. Die Vorschriften des Brandschutzes sind sehr wichtig und müssen bereits bei der Planung des Wohngebäudes berücksichtig werden. Bei Nichteinhaltung kann eine Nutzungsuntersagung folgen.

Baulicher Brandschutz

Unter dem baulichen Brandschutz versteht man die Art der Baustoffe, die zum Bau verwendet werden sowie die Planung von Brandabschnitten, Rettungswegen und Rettungsfenstern.

Organisatorischer Brandschutz

Der organisatorische Brandschutz regelt die Maßnahmen, die die Betroffenen im Falle eines Brandes ausführen müssen. Ebenso fällt das Aufstellen von Flucht- und Rettungsplänen in diese Kategorie. Im Wohnungsbau ist dieser Teil des Brandschutzes nicht relevant.

Anlagetechnischer Brandschutz

Unter dem anlagetechnischen Brandschutz versteht man die technischen Einrichtungen, die zur Vorbeugung von Bränden im Gebäude installiert werden können.  Im Falle eines Brandes können Feuerlöscher und Rauchmelder wirksame Dienste tun. Rauchmelder sind in Baden-Württemberg Pflicht.