Am ersten Januar dieses Jahres ist das neue Erneuerbaren-Energie-Gesetz der Bundesregierung in Kraft getreten. Damit wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien konsequent auf das Erreichen des 1,5-Grad-Pfades nach dem Pariser Klimaschutzabkommen ausgerichtet und dem Ausbau Erneuerbarer Energie gesetzlicher Vorrang eingeräumt.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck stellte dazu Anfang Mai die neue Photovoltaik-Strategie vor, die das Ziel verfolgt, den Ausbau der Solarenergie erneut deutlich zu beschleunigen.
Zu den beabsichtigen Schritten gehören zum Beispiel schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Freiflächenanlagen, die Förderung von Dachanlagen im Gewerbe und bei Mehrfamilienhäusern und die Stärkung der Teilhabe von Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern. Auch der Anschluss von Balkon-Photovoltaikanlagen soll für alle vereinfacht und beschleunigt werden.
Diese und weitere Maßnahmen hat das Wirtschaftsministerium mit den Ländern und Verbänden besprochen und in die Photovoltaik-Strategie aufgenommen. Die Maßnahmen sollen so schnell wie möglich in zwei „Solarpaketen“ gesetzlich verankert werden.
Bereits seit Juli 2022 gelten zudem für neue Photovoltaikanlagen höhere Vergütungssätze. Ebenso födert der Bund die Installation von Solaranlagen, etwa bei der energetischen Gebäudesanierung.
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Städtische Förderungen
Da zugleich Anfang des Jahres in Baden-Württemberg eine Pflicht zur Installation einer PV-Anlage bei grundlegenden Dachsanierungen in Kraft getreten ist, hat die Stadt Rheinfelden (Baden) ihre Förderrichtlinien angepasst.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite städtische Förderungen.
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Weitere Angebote
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