Informationen für unsere Bürgerschaft:

Leinenpflicht

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Das Amt für öffentliche Ordnung weist alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer auf die innerorts geltende Leinenpflicht hin.

Hunde müssen innerorts auf öffentlichen Straßen und Wegen, in den Grün- und Erholungsanlagen Karl-Metzgergrube, Herbert-King-Park, Salmegg-Park, Rudolf-Vogel-Anlage und Adelberg, sowie auf Schulhöfen angeleint werden.

Keinen Zutritt haben die Vierbeiner (mit Ausnahme von Blindenhunden) auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen und Friedhöfen.

Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung und Verständnis.

Plan Leinenpflicht