Das Amt für öffentliche Ordnung weist alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer auf die innerorts geltende Leinenpflicht hin.
Hunde müssen innerorts auf öffentlichen Straßen und Wegen, in den Grün- und Erholungsanlagen Karl-Metzgergrube, Herbert-King-Park, Salmegg-Park, Rudolf-Vogel-Anlage und Adelberg, sowie auf Schulhöfen angeleint werden.
Keinen Zutritt haben die Vierbeiner (mit Ausnahme von Blindenhunden) auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen und Friedhöfen.
Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung und Verständnis.