09. Juni 2024

Europawahl 2024

2024 sind die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union wieder aufgerufen, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu wählen.

Zum zehnten Mal seit 1979 wird somit das Europäische Parlament direkt gewählt. In Deutschland wird die Wahl der deutschen Abgeordneten zum Europäischen Parlament am Sonntag, 9. Juni 2024, stattfinden. In Baden-Württemberg wird diese somit zeitlich zu den Kommunalwahlen durchgeführt.

Das Europäische Parlament wird auf fünf Jahre gewählt.

Fragen und Antworten:

Alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

In Deutschland gibt es mehr als 66 Millionen Wahlberechtigte, EU-weit sind es rund 350 Millionen.
Bei der Europawahl hat jedes Mitgliedsland eine feste Anzahl von Sitzen. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 96 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten und hat somit die meisten Abgeordneten.
In jedem Mitgliedstaat wird nach dem Prinzip der Verhältniswahl gewählt: Das Stimmenverhältnis soll daher möglichst dem Sitzverhältnis entsprechen. Den einzelnen Ländern steht es frei, ob sie die Verhältniswahl mit übertragbaren Einzelstimmen oder – wie in Deutschland – mit Parteienlisten umsetzen.
Jede:r Wahlberechtigte hat eine Stimme und kann mit dieser eine Parteienliste ankreuzen. 
Auf die Reihenfolge der Listen-Kandidaten haben die Wählerinnen und Wähler keinen Einfluss.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt es bei der Europawahl in Deutschland keine Prozenthürde. 
Nein. Auch mit doppelter Staatsbürgerschaft, darf man trotzdem nur einmal wählen. 
Der Einfluss des Europaparlaments ist nicht zu unterschätzen. Die Abgeordneten entscheiden gemeinsam mit dem Ministerrat über den Haushalt der EU.

Neben dem Ministerrat ist das Parlament gleichberechtigter Gesetzgeber – unter anderem in den Bereichen Asylrecht, Verbraucher- und Umweltschutz sowie bei Fragen des Binnenmarkts.

Das Parlament wählt zudem den Präsidenten der EU-Kommission und kann den Rücktritt dieses Gremiums per Misstrauensvotum erzwingen.
Nach der Wahl bilden die gewählten Abgeordneten internationale, politische Fraktionen.
Alle Abgeordneten wählen eine Präsidentin oder einen Präsidenten für das Parlament sowie für die Europäische Kommission.

Das Europaparlament in Straßburg. Das Europaparlament in Straßburg.