Zentrales Ziel für dieses Handlungsfeld ist es, die Treibhausgasneutralität der Kommunalverwaltung bis 2035, spätestens 2040 zu erreichen.
Dafür müssen vor allem der Energieverbrauch in den kommunalen Liegenschaften gesenkt, die Sanierung der kommunalen Liegenschaften beschleunigt und die städtischen Fuhrparke auf umweltfreundliche Fahrzeuge umgerüstet werden.
Auch sollen bei der Beschaffung von Gütern, zum Beispiel Baumaterialien, Nachhaltigkeitskriterien wie etwa die bei der Herstellung oder dem Transport entstehenden CO2-Emissionen, in Zukunft noch stärker berücksichtigt werden. Zentrale Dienstleistungen und Infrastrukturen der kommunalen Daseinsvorsorge (zum Beispiel Wärmeversorgung oder Radverkehrswege), sind dagegen den Handlungsfeldern Energie und Mobilität zugeordnet.
Leitziele im Handlungsfeld (Entwurf)
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Senkung des Energieverbrauchs (Strom und Wärme), maßgeblich durch energetische Sanierungen, in den städtischen Liegenschaften – Zielhorizont netto-null Treibhausgasneutralität der kommunalen Gebäude bis 2040
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Elektrifizierung des städtischen Fuhrparks, einschließlich der Fuhrparke der kommunalen Eigenbetriebe
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Nachhaltige Beschaffung als abteilungsübergreifendes Prinzip in der Stadtverwaltung etablieren unter Aufstellung spezifischer Nachhaltigkeitskriterien
Zahlen zum Handlungsfeld
um 36,6
Prozent
etwa die
Hälfte
der kommunalen Liegenschaften bedürfen noch der energetischen Sanierung, das heißt der Dämmung der Gebäudehülle und/oder des Austauschs alter Heizungssysteme