Hilfeprogramm des Bundes

Härtefallhilfe für Öl und Pellets

Private Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und im Jahr 2022 besonders stark von Preissteigerungen betroffen waren, können ab dem 8. Mai 2023 rückwirkend Härtefallhilfen über ein Online-Portal beantragen.

Geltungsbereich für die Härtefallregelung:

  • Flüssiggas (LPG)
  • Heizöl
  • Holzpellets
  • Holzhackschnitzeln
  • Holzbriketts
  • Scheitholz
  • Kohle/Koks

Über einen Online-Rechner (Brennstoffhilfe - Rechner) kann bereits ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.

Anträge können ab dem 8. Mai 2023 über das folgende Online-Portal unkompliziert eingereicht werden:

Antrag Brennstoffhilfe - Serviceportal Hamburg

Zusätzlich wird das Umweltministerium in Kürze eine Telefon-Hotline einrichten und diese auf seiner Homepage veröffentlichen. Dort finden sich auch weitere Antworten auf mögliche Fragen.

Umweltministerium Baden-Württemberg