Die Stadt Rheinfelden (Baden) kann nach Paragraf 14 Bau-Gesetzbuch eine Veränderungssperre für bestimmte Gebiete erlassen, wenn für diese die Aufstellung eines Bebauungsplans bereits beschlossen ist.
Die Sperre wird als Satzung veröffentlicht und tritt grundsätzlich mit Bekanntmachung nach Paragraf 14 Absatz 3 Bau-Gesetzbuch in Kraft.
Veränderungssperren in den Ortsteilen
Karsau
- Bebauungsplan „Ortskern Karsau“, Gemarkung Karsau
Aufstellungsbeschluss sowie Erlass der Satzung über eine Veränderungssperre (gültig ab 30.10.2023)
Veränderungssperren in der Kernstadt
- Bebauungsplan „Friedrichstraße“
Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes „Friedrichstraße“ (gültig ab 02.12.2022)