Stadtplanung

Bebauungspläne

Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Sie bestehen aus einem Planteil, einem Textteil, einer Begründung und – wenn erforderlich – weiteren Dokumenten. Bebauungspläne regeln rechtskräftig die konkreten Bebauungsmöglichkeiten für alle im Geltungsbereich befindlichen Grundstücke und Parzellen.

Dies können zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung oder die Höhe und die Stellung der Gebäude sein.

Bitte beachten Sie, dass große Teile der Kernstadt Rheinfeldens im Störfallradius liegen und unter Umständen nur eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten bestehen. Weitere Informationen zur Thematik finden Sie in der Seveso-III-Richtlinie in der nebenstehenden Rubrik "Zum Herunterladen".

Bürgerbeteiligung im Verfahren

Der Bebauungsplan ist nach seiner Verabschiedung durch den Gemeinderat ein verbindlicher Bauleitplan mit der Rechtskraft einer Ortssatzung. Er greift als normativ-regelndes Recht in die Nutzung und die Grenzen des Eigentums ein und erfordert deshalb ein einheitliches, rechtlich klares Verfahren. In dem Verfahren hat der Bürger zweimal die Möglichkeit, Vorschläge und Argumente einzubringen. Er kann so die Informationsgrundlagen zur Beurteilung des Planungsvorhabens verbessern und seine Interessen gebührend in den planerischen Abwägungsprozess einbringen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung und später die förmliche Bürgerbeteiligung werden in der Regel jeweils für die Dauer eines Monats - nach vorheriger Bekanntmachung in den ortsüblichen Medien - durchgeführt.

Bestandteile

Der Bebauungsplan besteht aus einem Planteil (in der Regel Maßstab 1:1.000) mit den zeichnerischen Festsetzungen, einem Textteil mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung und – soweit erforderlich – weiteren Beifügungen (zum Beispiel Schallgutachten, Grünordnungsplan). Die Geltungsdauer eines Bebauungsplanes ist grundsätzlich nicht begrenzt. Er kann jedoch geändert, ergänzt oder durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt werden.

Rechtskräftige Bebauungspläne und (Ergänzungs-) Satzungen

In Rheinfelden (Baden) gibt es über 100 Bebauungspläne, die sich nicht nur mit Neubaugebieten, sondern auch mit Bestandsgebieten, Straßen oder Erholungsflächen befassen. Sie können von jedem Bürger im Rathaus im Zimmer 502 eingesehen werden. Im Rahmen eines Bauvorhabens müssen Bauherr und Architekt sich über den jeweils gültigen Bebauungsplan und seine Bestimmungen frühzeitig informieren.

Welchen Bebauungsplan benötigen Sie für Ihr Bauvorhaben? Bitte klicken Sie hier für eine Einsicht in die bestehenden Bebauungspläne.

Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren

Durch die Aufstellung von Bebauungsplänen schafft das Stadtbauamt weiterhin die baurechtliche Voraussetzung zur Ausweisung neuer Baugebiete.

Bitte klicken Sie hier, um zu allen Bebauungsplänen zu gelangen, die sich aktuell im Verfahren befinden.


Gebiete ohne Bebauungsplan

Auf den Gemeindeflächen, die innerhalb der vorhandenen Bebauung liegen und nicht von einem Bebauungsplan abgedeckt sind, muss sich ein Bauvorhaben in seine Umgebung einfügen. Geregelt ist dies in § 34 des Baugesetzbuches. Das Einfügen richtet sich unter anderem nach der Art und dem Maß der geplanten baulichen Nutzung.

Ergänzungssatzungen

Ergänzungssatzungen sind die kleinen Geschwister der Bebauungspläne. Mit ihnen hat die Gemeinde die Möglichkeit, an den Ortsrändern oder bei größeren Gebäudesammlungen, Flächen zu bebaubarem Innenbereich zu erklären. Dadurch kann neues Bauland geschaffen werden.

Hierbei können einzelne Festsetzungen, die auch bei Bebauungsplänen Anwendung finden, eingesetzt werden. Ergänzungssatzungen sind also das geeignete Mittel für kleine Neubauflächen ohne weitere Erschließungs- und Umlegungsmaßnahmen, für die ansonsten die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist.