Der Flächennutzungsplan versteht sich als erste grobe Planung bezüglich der Nutzung des gesamten Gemeindegebietes und ist eine Richtlinie wie sich Rheinfelden in den nächsten 10 bis 15 Jahren in Bezug auf Wohnen, Arbeiten und Freiraum entwickeln kann.
Rahmen für Bebauungspläne
Die städtischen Bebauungspläne entwickeln sich aus dem Flächennutzungsplan, der sich an den voraussehbaren städtebaulichen Entwicklungen und Bedürfnissen der Gemeinde orientiert. Die Gültigkeit des Flächennutzungsplanes ist dabei aber nicht absolut, statt dessen entfaltet der Flächennutzungsplan nur eine so genannte behördenverbindliche Wirkung, indem er die bei seiner Aufstellung beteiligten Behörden bindet und den Städten und Gemeinden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen Vorgaben macht.
Landschaftsplan
Dem Flächennutzungsplan ist auch der Landschaftsplan zugeordnet. Dieser enthält die Gesamtkonzeption für die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und die künftige landschaftliche Entwicklung. Der Landschaftsplan ist ein Fachplan und dient als Abwägungs- und Informationsmaterial für den Flächennutzungsplan oder andere Fachplanungen.
Rechtswirksamkeit
Am 12. Dezember 2013 beschloss der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rheinfelden (Baden) – Schwörstadt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit den Teilverwaltungsräumen Rheinfelden (Baden) und Schwörstadt. Mit Erlass des Regierungspräsidiums Freiburg vom 15. Juli 2014 wurde der Flächennutzungsplan genehmigt und mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 1. August 2014 rechtswirksam.
Flächennutzungsplan-Teiländerungen
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Rheinfelden (Baden) und der Gemeinde Schwörstadt hat am 11. Januar 2022 in öffentlicher Sitzung den Feststellungsbeschluss für die Flächennutzungsplan-Teiländerung „Feuerwehr Römerstraße“ im Parallelverfahren gefasst.
Für die Aufstellung der Bebauungspläne „Am Rhein“, „Rheinsteg Rheinfelden“ und „Degerfelden Süd - 4. Änderung“ hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft am 20. Oktober 2016 im Parallelverfahren mehrere Flächennutzungsplan-Teiländerungen beschlossen.
"Feuerwehr Römerstraße"
Das Plangebiet liegt nördlich der Römerstraße und beidseitig der Müßmattstraße auf der Gemarkung Rheinfelden.
Auf dem Gelände entsteht das neue zentrale Feuerwehrgerätehaus. Daher beinhaltet die FNP-Teiländerung eine Umwandlung der im bestehenden Flächennutzungsplan dargestellten Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr in Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Verwaltung, die Umwandlung der Fläche für Landwirtschaft in Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr sowie die Umwandlung der Fläche für Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Zwischenlager-Erdaushub.
„Am Rhein“
Das Planungsgebiet „Am Rhein“ liegt auf der Gemarkung Herten südlich der
B 34 und östlich der Gemarkungsgrenze zu Grenzach-Wyhlen. Im Süden bildet der Rhein die natürliche Grenze bzw. die Grenze zur Schweiz (Gemeinde Kaiseraugst, Kanton Aargau). Durch die Flächennutzungsplan-Teiländerung wird die „Fläche für Versorgungsanlage, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen“ mit der Zweckbestimmung Deponie in Fläche für Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik-Anlage und in Fläche für Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Recyclinghof geändert.
„Rheinsteg Rheinfelden“
Das Plangebiet „Rheinsteg Rheinfelden“ liegt in Höhe des Informationspavillons der ED und des Kühlwasserentnahmebauwerks der Firma Evonik und umschließt das geplante Brückenbauwerk bis zur Staatsgrenze Deutschland/Schweiz in der Flussmitte, die Fläche für alle erforderlichen technischen Maßnahmen in der Uferböschung (Fundamente, Bohrpfähle, Bodenanker usw.) sowie die Flächen für den Anschluss des Brückenkopfes an den bestehenden Uferweg.
Die Flächennutzungsplan-Teiländerung beinhaltet die Aufnahme einer öffentlichen Verkehrsfläche (Fuß- und Radweg).
„Degerfelden Süd"
Das Plangebiet liegt auf der Gemarkung Degerfelden und wird nördlich von der Lörracher Straße (B316), südlich vom Dahlienweg, westlich von Gewerbeflächen (Autohaus Winzer) und östlich von landwirtschaftlichen Flächen begrenzt.
Die Flächennutzungsplan-Teiländerung beinhaltet die Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in gewerbliche Fläche.
Im Verfahren: „Steinacker"
Der circa 1,1 Hektar große Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Teiländerung "Steinacker" im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Aufstellung des Bebauungsplans „Steinacker“ befindet sich auf der Gemarkung Karsau und grenzt im Osten an die Bundesstraße B 34, im Süden an die Bebauung an der Schönenbergerstraße und im Westen an die Bebauung an der Ochsenmattstraße.
Die Flächennutzungsplan-Teiländerung beinhaltet die Umwandlung von derzeit landwirtschaftlicher Fläche in gewerbliche Baufläche.
Für weitere Informationen zu im Verfahren befindlichen Flächennutzungsplan-Teiländerungen klicken Sie bitte hier.