Stadt- und Raumentwicklung

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan versteht sich als erste grobe Planung bezüglich der Nutzung des gesamten Gemeindegebietes und ist eine Richtlinie wie sich Rheinfelden in den nächsten 10 bis 15 Jahren in Bezug auf Wohnen, Arbeiten und Freiraum entwickeln kann.

Rahmen für Bebauungspläne

Die städtischen Bebauungspläne entwickeln sich aus dem Flächennutzungsplan, der sich an den voraussehbaren städtebaulichen Entwicklungen und Bedürfnissen der Gemeinde orientiert. Die Gültigkeit des Flächennutzungsplanes ist dabei aber nicht absolut, statt dessen entfaltet der Flächennutzungsplan nur eine so genannte behördenverbindliche Wirkung, indem er die bei seiner Aufstellung beteiligten Behörden bindet und den Städten und Gemeinden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen Vorgaben macht.

Landschaftsplan

Dem Flächennutzungsplan ist auch der Landschaftsplan zugeordnet. Dieser enthält die Gesamtkonzeption für die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und die künftige landschaftliche Entwicklung. Der Landschaftsplan ist ein Fachplan und dient als Abwägungs- und Informationsmaterial für den Flächennutzungsplan oder andere Fachplanungen.

Rechtswirksamkeit

Am 12. Dezember 2013 beschloss der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rheinfelden (Baden) – Schwörstadt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit den Teilverwaltungsräumen Rheinfelden (Baden) und Schwörstadt. Mit Erlass des Regierungspräsidiums Freiburg vom 15. Juli 2014 wurde der Flächennutzungsplan genehmigt und mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 1. August 2014 rechtswirksam.

Rechtskräftige Flächennutzungsplan-Teiländerungen


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