Informationen für Bauherren

Umbau und Sanierung

Sie wollen ein Gebäude umbauen, sanieren oder modernisieren? Je nach Umfang und Art der Baumaßnahmen benötigen Sie auch dafür eine Genehmigung.

Wenn Sie den Umbau eines Gebäudes planen, sollten Sie sich daher frühzeitig bei unserer Baurechtsbehörde erkundigen, was zu beachten ist.

Unter Modernisierung werden bauliche Maßnahmen verstanden, die
  • den Gebrauchswert des Wohnraums oder des Wohngebäudes nachhaltig erhöhen,
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder
  • nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken.
Auch bei einem Umbau, einer Sanierung oder Modernisierung müssen Sie die öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. Brandschutzbestimmungen und Abstandsflächen) beachten.

Energieausweis

Der Energieausweis für bestehende Gebäude hilft Mietern und Käufern, vergleichbare Informationen über die energetische Qualität von Gebäuden zu erlangen.

Nutzungsänderung

Eine Nutzungsänderung steht grundsätzlich der Errichtung eines Gebäudes gleich: Beispielsweise kann es baugenehmigungspflichtig sein, wenn Sie eine Wohnung als Büro oder einen Speicher als Wohnraum nutzen. Eine Nutzungsänderung kann beispielsweise zur Folge haben, dass Sie mehr Stellplätze zur Verfügung stellen müssen.

In bestimmten Fällen ist eine Nutzungsänderung verfahrensfrei. Gegebenenfalls müssen Sie jedoch ein Baugenehmigungsverfahren (vereinfachtes oder umfassendes Baugenehmigungsverfahren) oder ein Kenntnisgabeverfahren durchführen.

Aufteilung eines Wohnhauses - Begründung von Wohnungseigentum

Möchten Sie die Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln veräußern oder eine Wohnung auf Ihr Kind übertragen, benötigen Sie unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan. Diese benötigen Sie bei Ihrer Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück aufgeteilt und an den einzelnen Wohnungen Wohnungseigentum begründet wird. Mit der Anlegung der sogenannten "Wohnungsgrundbücher" wird die Teilung erst wirksam.