Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rheinfelden (Baden) für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Schwörstadt

Grendelmatt III

Flächennutzungsplan-Teiländerung „Grendelmatt III“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Grendelmatt III“
 
Aufstellungsbeschluss und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB


Am 09.05.2019 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Rheinfelden (Baden) und der Gemeinde Schwörstadt  den Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplan-Teiländerung „Grendelmatt III“ im Parallelverfahren gefasst und einen entsprechenden Änderungsentwurf als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
 
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Teiländerung umfasst das Gebiet zwischen der Karl-Fürstenberg-Straße im Südosten, dem Dürrenbach im Westen, dem Gewerbegebiet „Grendelmatt II“ im Norden und dem Grendelmattweg, der Scheffelstraße und der Oberen Kanalstraße im Osten auf der Gemarkung Rheinfelden.
 
Die Flächennutzungsplan-Teiländerung beinhaltet u. a. die Umwandlung von derzeit Wohnbaufläche in Mischbaufläche und die Umwandlung von Wohnbaufläche in Grünfläche.
 
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Teiländerung ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan durch eine unterbrochene schwarze Linie umgrenzt.
Flächennutzungsplan-Teiländerung: Grendelmatt III
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch:
Der Entwurf zur Flächennutzungsplan-Teiländerung „Grendelmatt III“ mit Begründung  kann in der Zeit

vom 03.06.2019 bis einschließlich 05.07.2019
 
beim Bürgermeisteramt Schwörstadt, 79739 Schwörstadt, Hauptstraße 107, Zimmer Nr. 1, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
 
Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Gleichzeitig besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während dieser Zeit besteht auch die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzureichen.
 
Zuzüglich zur Offenlage beim Bürgermeisteramt Schwörstadt werden die Entwürfe der Flächennutzungsplan-Teiländerungen mit Anlagen auf der städtischen Homepage

www.rheinfelden.de/Flaechennutzungsplan-Teilaenderungen
 
zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereitgestellt.
 
Rheinfelden (Baden), den 24.05.2019                                                Stadtverwaltung

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