Örtliche Bauvorschriften

Stellplatzsatzung Herten

Für Herten gilt seit dem 4. Oktober 2019 die Stellplatzsatzung Herten.
 
Zweck der Stellplatzverpflichtung ist es, den hinzukommenden, von baulichen Wohnanlagen ausgelösten ruhenden Verkehr außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen unterzubringen, um die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs nicht zu gefährden. Dies kann nur dadurch erreicht werden, dass eine ausreichende Zahl von PKW-Stellplätzen für Wohngebäude und Wohnungen auf den Baugrundstücken selbst zur Verfügung gestellt wird und der Druck auf die öffentlichen Straßenparkplätze abnimmt.

Die öffentlichen Verkehrsflächen im Ortsteil Herten sind durch den dort bereits massiv vorhanden ruhenden Verkehr stark verdichtet. Eine Behinderung für Versorgungs- und Rettungsdienste kann nicht ausgeschlossen werden und auch der fließende Verkehr wird durch parkende Autos beeinträchtigt. Die vorhandene Problematik wird dadurch verstärkt, dass Baulücken geschlossen und Grundstücke im Innenbereich nachverdichtet werden. Um den ohnehin ansteigenden ruhenden Verkehr für Wohngebäude außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen ausreichend unterzubringen sollte die Stellplatzverpflichtung im Bereich der Wohngebiete pro Wohnungseinheit erhöht werden.
Stellplatzsatzung Herten Geltungsbereich
Die Satzung mit Begründung und Abgrenzungsplan finden Sie in der nebenstehenden Spalte zum Herunterladen.