Gemeinderat und seine Ausschüsse

Aktuelle Meldung

Abrundung der Bebauung am Ortsrand in Adelhausen


Der Gemeinderat wird darüber Mitte Mai abschließend beraten. Bei einem positiven Votum kann die Satzung danach in die Offenlage gehen. Die Verwaltung sucht hier in Zeiten der coronabedingten Schließung des Rathauses nach neuen Wegen.

Bauanfrage

Der Ortschaftsrat Adelhausen hatte bereits im Januar 2018, ausgelöst durch eine Bauvoranfrage zur Bebauung eines Grundstücks im Außenbereich hinter der Rheintalstraße 50, einen Antrag auf Abrundung gestellt. Vereinfacht gesagt, erklärt die Satzung den Geltungsbereich zum Innenbereich, wie Tobias Reichenbach von der Stadtplanungs- und Umweltabteilung erläutert.

Abrundung

Die Bedenken von einzelnen Ausschussmitgliedern, dass durch die Maßnahme die Bebauung am Ortsrand mehr und mehr in die Landschaft hineinwächst, hielt Oberbürgermeister Klaus Eberhardt für unbegründet. „Exakt auf gleicher Höhe auf der gegenüberliegenden Seite gibt es bereits eine Bebauung. In meinen Augen ermöglichen wir hier wirklich eine klassische Abrundung“, so Eberhardt.

Vorgaben

Um die mögliche Bebauung am Ortsrand angemessen steuern zu können, auch im Hinblick auf einen ausreichenden Abstand zum Bolzplatz, legt die Ergänzungssatzung unter anderem fest, dass in dem Bereich drei Häuser mit maximal zwei Vollgeschossen gebaut werden können. Das Baufenster und die maximale Grundfläche belaufen sich auf 150 Quadratmeter pro Gebäude.

Zusätzlich werden für den Geltungsbereich örtliche Bauvorschriften aufgestellt, die sich an den Vorgaben aus dem Bebauungsplan Bauert orientieren: erlaubt sind nur Sattel- und Pultdächer mit Ausnahme von begrünten Flachdachgaragen, es gilt ein erhöhter Stellplatzschlüssel und Schottergärten sind ausgeschlossen.

Als externe Ausgleichsmaßnahmen sind verschiedene Baumpflanzungen geplant. Die korrekte Umsetzung wird von der Stadt entsprechend überwacht.