Schutz des Gewässerrandstreifens nach gesetzlichen Vorgaben
Gemeinderat 16.5.2019
24.05.2019
Damit einher geht die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
Ziel ist die Steuerung der Zulässigkeit von Gartenhütten am östlichen Bereich des Rheinufers in Warmbach. Im Rahmen der Steuerung soll der zehn Meter breite Gewässerrandstreifen geschützt werden. Dazu ist die Stadt nach § 29 des Wassergesetzes und § 38 Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet.
Innen- und Außenbereich
Gartenhütten sollen im Hangbereich zum Rhein hin nur in begrenztem Maß zulässig sein. Der Gewässerrandstreifen selbst wird nicht überplant und bleibt somit im Außenbereich. Bestehende Hütten hätten Bestandsschutz, falls für sie genehmigt worden seien, so Tobias Reichenbach von der Stadtplanungs- und Umweltabteilung.