Satzung oder Rechtsverordnung
Hauptausschuss 16. Okotber 2023
17.10.2023
Gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes müssen die Gebühren aber in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Für den Erlass einer entsprechenden Verordnung ist in großen Kreisstädten der Oberbürgermeister zuständig. Hierüber informierte der Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung, Dominic Rago, die Mitglieder des Hauptausschusses. An der ursprünglichen Höhe von 60 Euro will die Stadt weiterhin festhalten.