Coronavirus: Hinweise der Stadt
29.02.2020
Dabei stimmt sie sich eng mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises Lörrach ab und folgt den Vorgaben des Kultusministeriums.
Informationsaustausch
„Wir nehmen die Verunsicherung und die Ängste der Menschen sehr ernst. Das Maß unseres Handelns ist Besonnenheit, ohne die Gefahrenlage zu unterschätzen“, betont Oberbürgermeister Klaus Eberhardt. Er steht im ständigen Austausch mit den zuständigen Stellen und dem Bereitschaftsdienst des städtischen Ordnungsamtes.
Landesgesundheitsamt
Neben den übergeordneten Informationsquellen wie Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Robert-Koch-Institut oder Landkreis Lörrach informiert die Stadt über die neuesten Entwicklungen auf der städtischen Homepage. Dort wird auch auf die Hotline des Landesgesundheitsamtes - montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711/904-39555 – hingewiesen.
Kitas und Schulen
Bereits am Freitagabend wurden die Kindertageseinrichtungen und Schulen über die neuesten Empfehlungen vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport mit der Bitte um Beachtung informiert. Auch diese sind auf der Homepage einsehbar.
„Angesichts der zu Ende gehenden Ferien begrüßen wir den Schritt, dass sowohl Lehrer und Erzieher als auch Kinder und Schüler, die aus einem Risikogebiet kommen – unabhängig von Symptomen – vorerst zu Hause bleiben sollen“, erklärt Oberbürgermeister Klaus Eberhardt. Neben China stuft das Robert-Koch-Institut aktuell in Italien beispielsweise die Provinz Lodi und die Stadt Vó als Risikogebiet ein. (Übersicht der Risikogebiete)
Städtische Mitarbeiter
Auch die Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nimmt die Stadtverwaltung ernst. Bereits zu Beginn der kalten Jahreszeit, wenn die Gefahr von Grippe und Erkältungskrankheiten besonders hoch ist, wurden die Mitarbeiter auf die erforderlichen hygienischen Verhaltensweisen hingewiesen. Im Hinblick auf die dynamische Entwicklung der Erkrankungen mit Coronavirus wurden neu Hinweise in den Fahrstühlen und auf den öffentlichen Toiletten im Rathaus angebracht sowie in Bereichen mit viel Publikumsverkehr, beispielsweise im Sozialen Kompetenzzentrum, zusätzliche Desinfektionsspender aufgestellt.
„Wir beobachten die Situation aufmerksam und werden angemessen reagieren“, betont Oberbürgermeister Klaus Eberhardt.
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Hintergrundinformationen zu den zuständigen Behörden:
Zentrale Ansprechpartner für Informationen und Beratung zum Thema Infektionsschutz sind im Landkreis der Fachbereich Gesundheit im Landratsamt (Sachgebiet Gesundheitsschutz) und darüber hinaus das Landesgesundheitsamt mit seinem Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz.
Rechtsgrundlage für Maßnahmen im Infektionsschutz ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Zuständige Behörde für allgemeine Maßnahmen (§ 16 IfSG) und besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (§ 28 IfSG) sind nach der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz die Städte und Gemeinden als Ortspolizeibehörden. Hierbei ist allerdings die Besonderheit zu beachten, dass das Gesundheitsamt nach § 16 Abs. 7 IfSG die Befugnis hat bei Gefahr im Verzug selbst tätig zu werden. Im Falle von übertragbaren Krankheiten ist diese Gefahr regelmäßig gegeben, so dass Absonderungs- und Quarantänemaßnahmen in der Regel vom Gesundheitsamt getroffen werden.