Ordnungswidrigkeiten
Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten und sonstige Ordnungswidrigkeiten (zum Beispiel Ausländerrecht, Gaststättenrecht, Melderecht, Straßenrecht, Polizeirecht) wickelt die Abteilung Verkehr/Bußgeld beim Amt für öffentliche Ordnung ab.
Anfragen und Stellungnahmen richten Sie bitte an die angegebenen Mitarbeiter.
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Sachbearbeiterin Verkehrsabteilung
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Sachbearbeiterin Verkehrsabteilung
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Sachbearbeiterin Verkehrsabteilung
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Sachbearbeiter Verkehrsabteilung
Die Verkehrsabteilung der Stadtverwaltung Rheinfelden bietet Verkehrsteilnehmenden, die im Stadtgebiet falsch geparkt haben, ab November 2024 die Möglichkeit, ihren Strafzettel bis zu einer Höhe von 55 Euro direkt über das Online-Portal „Owi“ zu bezahlen.
Dazu wird am betreffenden Fahrzeug ein Hinweiszettel mit einer entsprechenden URL beziehungsweise einem QR-Code hinterlegt. Parksünder können diese scannen und sich direkt mit ihrem KFZ-Kennzeichen im Portal anmelden. Wer die Online-Funktion nicht nutzen möchte, erhält weiterhin eine schriftliche Verwarnung per Post.