Dienstleistung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen

Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die für den Rentenbeginn maßgebliche Altersgrenze erreicht haben. Weitere Voraussetzung ist, dass Ihr eigenes Einkommen und Vermögen oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin nicht ausreichen.

Hinweis: Bei einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro müssen Kinder beziehungsweise Eltern keinen Unterhalt zahlen.

Die Grundsicherung umfasst

  • den gültigen Sozialhilferegelsatz,
  • die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind.
  • Mehrbedarfe
    • bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G und
    • bei Krankheit, wenn ein ernährungsbedingter Mehrbedarf entsteht, z.B. bei Zöliakie oder Mukoviszidose,
    • bei dezentraler Warmwassererzeugung
  • einmalige Bedarfe in Sondersituationen (z.B. Erstausstattung einer Wohnung), Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Hinweis: Grundsicherung können Sie auch bei stationärer Unterbringung, beispielsweise in einer Pflegeeinrichtung, erhalten.

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Zuständige Stelle
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Voraussetzungen
  • Sie sind nicht erwerbsfähig, d.h. Sie können auf absehbare Zeit und unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes keine drei Stunden täglich arbeiten.
  • Ihr Einkommen oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin liegt unter dem gesetzlichen Grundsicherungsbedarf
  • kein verwertbares Vermögen

Bestimmte Vermögenswerte gelten als Schonvermögen, das nicht anzurechnen ist. Dazu zählen z.B. kleinere Barbeträge oder ein angemessenes Hausgrundstück, das Sie selbst bewohnen.

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Verfahrensablauf

Sie müssen die Grundsicherung durch ein formloses Schreiben oder persönlich bei der zuständigen Stelle, dem Landratsamt in Lörrach, beantragen. Diese wird Ihnen das Formular "Antrag auf Leistungen der Grundsicherung" aushändigen oder zuschicken. Das ausgefüllte Antragsformular können Sie entweder persönlich abgeben, mit der Post schicken oder über das Amt für Familie, Jugend und Senioren einreichen.

Sofern Sie keine Rente wegen dauerhafter und voller Erwerbsminderung beziehen und auch nicht in einer Werkstätte für behinderte Menschen beschäftigt sind, veranlasst die zuständige Stelle die Feststellung der dauerhaften und vollen Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger.

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, der in der Regel auf 12 Monate befristet ist. Das Geld wird Ihnen am Monatsanfang auf Ihr Konto überwiesen.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis (oder Reisepass und Meldebescheinigung)
  • Krankenversicherungskarte / Schwerbehindertenausweis
  • Nachweise über Einkommen z.B. über Lohn, Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss
  • Kontoauszügen der letzten 3 Monate
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (z.B. Sparguthaben, Wohneigentum, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge, Fahrzeuge)
  • Mietvertrag, Mietbescheinigung
  • Unterlagen über Versicherungsbeiträge
  • bei einem früheren Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter: Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis oder Einstellungsbescheid
  • Falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen:
    • Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe)
    • Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber)
  • Nachweise über Einkommen- auch des Ehe- und Lebenspartners beziehungsweise der Ehe- oder Lebenspartnerin (das sind z.B. Rentenbescheide, Kindergeld, Unterhaltszahlungen, unter Umständen Arbeitsverdienst des Partners oder der Partnerin, Arbeitslosengeldbescheid oder sonstige Sozialleistungen)
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (z.B. Sparguthaben, Wohneigentum Lebensversicherung)
  • falls vorhanden: Scheidungsurteil, Unterhaltstitel
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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

keine

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

  • § 41 (Leistungsberechtigte)
  • § 42 (Umfang der Leistungen)
  • § 43 (Besonderheiten bei Vermögenseinsatz und Unterhaltsansprüchen)
  • § 45 (Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung)
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Weitere Hinweise

Alle Formulare für den Antrag auf Grundsicherung finden Sie auf der

Webseite des Landratsamt Lörrach

Ausgefüllte Anträge können zur Weiterleitung an die zuständigen Leistungsträger ab 01. Dezember 2021 beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden) abgegeben werden.