Katastrophen- und Zivilschutz
Unglück, Naturkatastrophe oder kriegsähnliche Zustände: Wenn die Bevölkerung sich nicht mehr selbst helfen kann, greift das staatliche System des Zivil- und Katastrophenschutzes. Hierfür sieht das Grundgesetz verschiedene Zuständigkeiten vor.
Der Katastrophenschutz ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr. Er obliegt den Ländern. Für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind die Gemeinden oder Landkreise Ansprechpartner. Sie sind als sogenannte untere Katastrophenschutzbehörden für den Schutz bei größeren Unglücksfällen oder Katastrophen verantwortlich.
Der Zivilschutz ist Aufgabe des Bundes. Er wird in Zusammenarbeit mit den Ländern wahrgenommen.
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Stv. Amtsleiter und Abteilungsleiter Polizeiabteilung
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Stv. Abteilungsleiterin Polizeiabteilung
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