Meldebescheinigung beantragen
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,
beispielsweise für:
- Aufgebot beim Standesamt
- Zulassungsstelle
- Banken
- Rentenversicherer.
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
- Meldebescheinigung online beantragen
Hinweis: Der Online-Antrag ist nur über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises möglich.
keine
Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp2
keine
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.
Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.
Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.
Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.
Keine
- § 18 Meldebescheinigung
Leitfaden zur Online-Beantragung der Meldebescheinigung (PDF)
Achtung: Eine elektronische Meldebescheinigung (wie im Falle der Apostillen) ist nicht in jedem Fall als Nachweis ausreichend.
Zum Unterschied zwischen schriftlicher und elektronischer Meldebescheinigung: Gemäß § 18 Abs. 1 BMG erteilt die Meldebehörde der betroffenen Person auf deren Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung. In § 18 Abs. 3 BMG ist geregelt, dass die elektronische Meldebescheinigung unentgeltlich erteilt wird.
Somit haben Betroffene die Wahl zwischen einer (unentgeltlichen) elektronischen Meldebescheinigung ohne Unterschrift und Dienstsiegel, die sie nach Abschluss der Beantragung direkt als PDF herunterladen können, oder einer (gebührenpflichtigen) Meldebescheinigung mit Unterschrift und Dienstsiegel.
Ob eine elektronische Meldebescheinigung tatsächlich im Einzelfall als Nachweis ausreichend ist, hängt dabei vom jeweiligen Nachweiszweck ab.