Städtische Nachricht

Nur geringfügige Verbesserungen bei Alkoholtestkäufen


Dabei wurde an fünf der acht überprüften Verkaufsstellen der Jugendschutz weiterhin nicht beachtet.  Es wurde – trotz Warnmeldung auf der Kassenanzeige – weder nach dem Ausweis noch nach dem Alter der Testkäufer gefragt. Die Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz wurden deshalb zur Anzeige gebracht.

„Das Ergebnis ist leider auch dieses Mal nicht erfreulich, auch wenn wir tendenziell ein wenig Hoffnung sehen“, fasst Dominic Rago, Leiter des Ordnungsamtes, zusammen und ergänzt: „Wir bleiben an dem Thema dran und werden ab Herbst weitere, regelmäßige Kontrollen durchführen.“ Zudem lobte er die gute Zusammenarbeit mit der Polizei und der Villa Schöpflin.

Alkoholtestkäufe werden seit dem Jahr 2016 zwei Mal im Jahr durchgeführt, wobei jugendliche Testkäufer in ausgewählte Geschäfte gehen und Alkohol verlangen. Nach der Verkaufsabwicklung wurde der Testkauf durch die Polizei aufgedeckt und die Verkäufer gelangten gegebenenfalls zur Anzeige.