Städtische Nachricht

Wasser- und Abwassergebühren
Gemeinderat 18.11.2021


Nach intensiven Beratungen sowohl im Hauptausschuss als auch im Gemeinderat sprachen sich die Stadträte einstimmig für die vorgeschlagenen Beitrags- und Gebührenanpassungen aus. Damit liegen die zukünftigen Gebühren für Wasser bei 1,89 Euro pro Kubikmeter zuzüglich Umsatzsteuer und für Abwasser bei 1,36 Euro pro Kubikmeter. Stadtkämmerin Kristin Schippmann erläuterte in der Sitzung die Auswirkungen auf „typische Haushaltsgrößen“.

Die Globalberechnung dient als Grundlage zur Ermittlung des höchstzulässigen Beitragssatzes. Dazu werden alle bisherigen und künftigen Investitionen, beispielsweise in das Kanalnetz, addiert und davon abgezogen werden Zuweisungen und Zuschüsse. Das Ergebnis sind die sogenannten umlagefähigen Kosten, die sowohl auf die bereits angeschlossenen Flächen als auch auf künftig anschließbare Flächen verteilt werden. Wie Ricarda Marchel von Allevo im Hauptausschuss erläuterte, ist bei der aktuellen Berechnung die Entwicklung der Stadt in den kommenden zehn Jahren – bis ins Jahr 2031 – berücksichtigt. Im Ergebnis legt die neue Globalberechnung für die Abwasserentsorgung eine Beitragsobergrenze von 5,35 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche und für die Wasserversorgung von 3,95 Euro fest. Diese Beiträge werden einmal von den „Häuslebauern“ erhoben.

Parallel zu den Beiträgen hat die Kommunalberatung auch die Gebühren neu kalkuliert. Diese fallen für den tatsächlichen Verbrauch an. Beim Wasser steigt der Satz von 1,53 Euro pro Kubikmeter auf 1,89 Euro (jeweils zuzüglich Umsatzsteuer); beim Abwasser sinkt er von 1,45 Euro auf 1,36 Euro pro Kubikmeter, weil der Eigenbetrieb Abwasser im vergangenen Jahr ein Plus erwirtschaftet hat. „Die Gebühren müssen so gestaltet sein, dass sowohl eine Unter- als auch eine Überdeckung verhindert wird “, so die Verwaltung. Zulässig sei es aber, so die Erläuterungen von Allevo im Hauptausschuss, die Wassergebühren so zu berechnen, dass ein Ertrag für die Stadt erwirtschaftet wird. Darüber hinaus führt der Eigenbetrieb eine Konzessionsabgabe an die Stadt ab. Dies war in den vergangenen zwei Jahren in Rheinfelden nicht geschehen, was einem Einnahmeverlust von rund 270.000 Euro pro Jahr entspricht. Die neuen Gebühren sollen „dafür sorgen“, dass der für eine Konzessionsabgabe notwendige Mindesthandelsbilanzgewinn erzielt werden kann.

Als weiterer Punkt wurden die Wasserzähler, für die eine Grundgebühr anfällt, neu gruppiert. Auch hier liegt eine Überarbeitung viele Jahr zurück. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 1983. Neu wird bei der Grundgebühr sehr viel stärker nach Größe und damit schlussendlich nach dem Verbrauch unterschieden.

Diese Anpassungen bedeuteten wie Stadtkämmerin Kristin Schippmann den Stadträten veranschaulichte, für einen Single-Haushalt bei einem kleinen Zähler 18 Euro Kostensteigerung im Jahr und bei einem Einfamilien-Haushalt (zwei Erwachsene, zwei Kinder) eine Steigerung von 72 Euro pro Jahr. Auf den Monat runtergerechnet entspricht das einer Verteuerung von 1,50 Euro, respektive 6,00 Euro.

Zeigten sich die Stadträte angesichts des neuen Zahlenwerkes im Hauptausschuss noch überrascht, wurden die neuen Beiträge und Gebühren im Gemeinderat einstimmig verabschiedet. Insbesondere die „Erwirtschaftung“ der Konzessionsabgabe war ein wiederholt formulierter Wunsch des Gremiums. In ihren Stellungnahmen machten alle Fraktionen deutlich, dass Wasser ein kostbares Gut sei und dies sich auch entsprechend in den Gebühren zeigen dürfe. Mit den neuen Gebühren läge Rheinfelden immer noch in einem vergleichbaren Rahmen zu anderen Städten in der Region.