Städtische Nachricht

Zweitwohnungssteuer

Gemeinderat 21. Oktober 2021

Ausnahmen

Eingeführt wird die Steuer ab dem kommenden Jahr mit einem Steuersatz von zehn Prozent der Jahresnettokaltmiete. Ausgenommen hiervon sind unter anderem Personen, die berufsbedingt eine Wohnung mieten, da sie dem Beruf vom Hauptwohnsitz aus nicht nachgehen können (gilt nur für verheitratete Paare), oder Studierende, die im Elternhaus gemeldet sind. Auch Wohnungen, die zu pflegerischen oder therapeutischen Zwecken gemietet sind, fallen nicht unter die neue Regelung.

Positive Nebeneffekte

Gerade die Berücksichtigung der verschiedenen „Befreiungstatbestände“ trug dazu bei, dass die Stadträte die Einführung der Steuer nun mittragen konnten. Mit der neuen Steuer will die Stadt Einnahmen generieren und gleichzeitig Einwohner mit Hauptsitz gewinnen. Dies wirke sich wiederum, wie Stadtkämmerin Kristin Schippmann in der Vorberatung im Hauptausschuss erläutert hatte, positiv auf die Erträge aus dem kommunalen Finanzausgleich aus (rund 1.500 Euro pro Einwohner mit Hauptwohnsitz und Jahr).

Leistungsvermögen

Aktuell wären nach Abzug der „Befreiungen“ 507 Personen von der neuen Steuer betroffen. Unter Berücksichtigung einer 30-prozentigen Abmeldungsquote, rechnet die Stadt immer noch mit Erträgen von rund 214.000 Euro. Dabei wird die Zweitwohnungssteuer bewusst nicht als pauschalierter Steuersatz erhoben, sondern richtet sich nach der Jahresnettokaltmiete und damit letztendlich nach der Wohnungsgröße. Das heißt: Wer beispielsweise eine 70 Quadratmeter große Wohnung mit zehn Euro Kaltmiete pro Quadratmeter als Zweitwohnung unterhält, zahlt zehn Prozent der Jahreskaltmiete von 8400 Euro, also 840 Euro im Jahr.

^
Download