Städtische Nachricht

Siedlung

Gemeinderat 21. Oktober 2021

In der Sitzung des Gemeinderates beantragte die SPD die Vertagung, bis baurechtlich geklärt sei, wie die Siedlung auch ohne die Veränderungssperre in ihrer Struktur geschützt werden könne. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Mit 18 Ja-, drei Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen folgte die Mehrheit der Stadträte der Auffassung der Verwaltung, die Veränderungssperre zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu verlängern.

Schutz gegeben

Erstens sei – so die Begründung der Verwaltung – die Struktur der Siedlung so homogen, dass der Paragraph 34 sehr eng ausgelegt werden müsse und daher ausreichend „Schutz biete“. Zum anderen lasse die Kanalisation, die bereits jetzt an der Kapazitätsgrenze ist, keine größeren Neubauten zu. Darüber hinaus müsse man bei einer Weiterverfolgung des Bebauungsplanes mit Kosten in Höhe von bis zu 140.000 Euro rechnen.

Natürliche Grenzen

Unter der Voraussetzung, dass der Bebauungsplan nur zurückgestellt werde und zu einem späteren Zeitpunkt auch wieder eine Veränderungssperre erlassen werden könne, stimmte die Mehrheit der Stadträte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.

Mit dem mehrheitlichen Votum müssen sich Bauherren in dem Gebiet zwischen Römerstraße, Schwarzer Weg, Josefstraße, Königsberger Straße und Kleemattstraße in Zukunft wieder nach dem Paragraphen 34 des Baugesetzbuches richten. Vereinfacht gesagt, muss sich dann ein Neubau an die Architektur der umliegenden Gebäude anpassen.

Aufgrund der Kanalauslastung können aber in dem rund 30 Hektar großen Gebiet nur dort größere Neubauten entstehen, wo bestehende Gebäude in vergleichbarer Größe abgerissen werden.