Städtische Nachricht

Neue Polizeiverordnung

Gemeinderat 21. Oktober

Aktualisierung

Diesen Anlass nutzte das Amt für öffentliche Ordnung für eine gesamthafte Aktualisierung. Für die vorgeschlagenen Änderungen, die unter anderem die Paragraphen Schutz der Nachtruhe, Haus- und Gartenarbeiten sowie Belästigung der Allgemeinheit betreffen, gab der Gemeinderat einstimmig grünes Licht. Die neue Verordnung trat mit der Veröffentlichung auf der städtischen Homepage am 25. Oktober in Kraft.

Lärmproblematik

Wie der Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung, Dominic Rago, bereits in der Vorberatung im Hauptausschuss ausgeführt hatte, sei das Thema Lärm eine häufige Ursache für „Nachbarschaftsreklamationen“. Daher wurde die Verordnung um den §2a „Schutz der Nachtruhe“ ergänzt. Dort heißt es nun: „Jeder hat sich so zu verhalten, dass in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr die Nachtruhe anderer nicht mehr als nach den Umständen vermeidbar, insbesondere durch lärmende Unterhaltung, Schreien und Grölen, gestört wird." (Für die Außengastronomie gelten die speziellen gesetzlichen Vorschriften.) Auch Haus- und Gartenarbeiten (§5), die erheblich stören, dürfen zwischen 20 und 7 Uhr nicht getan werden – ausgenommen davon ist die Räum- und Streupflicht.

Müll und Zigarettenkippen

Einige Änderungen gibt es im Paragraph 19 „Belästigung der Allgemeinheit“, der der sich auf öffentliche Straßen und Gehwege sowie Grün- und Erholungsanlagen bezieht. Ab sofort ist es eine Ordnungswidrigkeit, seinen Müll auf Straßen und Grünflächen wegzuwerfen. Dies gilt auch für Zigarettenkippen. Darüber hinaus gilt auf Spielplätzen ein Alkohol- und Rauchverbot.

Einstimmiges Votum

Wie bereits im Hauptausschuss begrüßten die Stadträte, dass mit der überarbeiteten Polizeiverordnung der Kommunale Ordnungsdienst eine verbesserte rechtliche Grundlage habe.

^
Download