Städtische Nachricht

Schutz der Steffenhäuser

Bau- und Umweltausschuss 10. Juni

Historisches Stadtbild

Die Änderung des Bebauungsplanes, der aus dem Jahr 1967 stammt, soll einerseits den Neubau eines Geschäfts- und Wohnhauses an der Stelle der Häuser Nummer 3 und 5 der Karl-Fürstenberg-Straße ermöglichen, andererseits – auf ausdrücklichen Wunsch des Gemeinderates – durch möglichst weitreichende Festsetzungen das Ensemble der Steffen-Häuser schützen. Mit einer Enthaltung empfiehlt der Ausschuss dem Gemeinderat, den Entwurf öffentlich auszulegen.

Festsetzungen

Die externe Planerin Julia Messerschmidt erinnerte eingangs noch einmal daran, dass die Steffenhäuser nicht unter Denkmalschutz stünden, aber für die Stadt von historischer Bedeutung seien. Der Wunsch des Gremiums, das Erscheinungsbild weitgehend zu schützen, sei in den Festsetzungen des Bebauungsplanes, beispielsweise hinsichtlich der Dachform, der Art der Ziegel, der Fenster oder Gauben, berücksichtigt worden.

Ziel der Vorgaben sei es, bei einem möglichen Abriss eines der Steffenhäuser, den Charakter der Bebauung dennoch zu erhalten. Auch übergeordnete Konzepte der Stadt wie das Zentren- oder Vergnügungsstättenkonzept wurden in den Vorgaben des Bebauungsplanes eingearbeitet. So sollen unter anderem die Gewerbeflächen nicht kleiner als 400 Quadratmeter ausfallen, wie es das Zentrenkonzept für Geschäfte in dieser Lage vorsieht.

Auftrag umgesetzt

In ihren Wortmeldungen drückten die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses ihre Zuversicht aus, dass die vorliegenden Regelungen des Bebauungsplanes ausreichend seien, um das historische Stadtbild zu schützen. Auch Oberbürgermeister Klaus Eberhardt sieht den Auftrag aus den Vorberatungen gut umgesetzt.

Die SPD Fraktionsvorsitzende, Karin Paulsen-Zehnke, die sich von Beginn an sehr für den Schutz der Steffenhäuser eingesetzt hatte, enthielt sich bei der Abstimmung, auch wenn sie die Bemühungen, mit der vorliegenden Änderung des Bebauaungsplanes die Steffenhäuser zu schützen, anerkenne.

Das letzte Wort hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. Juni.