Städtische Nachricht

Ensembleschutz?
Bau- und Umweltausschuss 16.7.2020


Auswirkungen

Während der Satzungsbeschluss für die 1. Änderung des B-Plan „Weihermatten“ diskussionslos und einstimmig verabschiedet wurde – Hintergrund für die Änderung war ein Eigentümerwechsel und die damit verbundene Chance das Gebiet besser in das Gesamtkonzept einzubinden – entzündete sich an der 4. Änderung des B-Plan „Stadtgebiet Teilbereich IV“ eine intensive Diskussion.

Dabei ging es den Ausschussmitgliedern weniger um das Projekt selbst, das den Anstoß zur Änderung gibt, als vielmehr um mögliche Auswirkungen der Änderungen auf das gesamte Gebiet des B-Plans.

Wohn- und Geschäftshaus

Das Projekt eines örtlichen Investors, der auf den Grundstücken in der Karl-Fürstenberg-Straße 3 und 5 (Teelädeli und angrenzender Boutique) den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 14 Wohnungen und Ladenflächen im Erdgeschoss plant, wurde im Gremium bereits im Herbst des letzten Jahres eingehend diskutiert. Da das Projekt den Festsetzungen des aus dem Jahr 1967 stammenden B-Plans in einigen Punkten widerspricht, ist für eine Realisierung der Planungen eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Diese wurde nun dem Gremium vorgestellt.

Bedenken

Aus Gründen der Gleichbehandlung, wie die Vertreterin des Fachbüros Fahle Stadtplaner Partnerschaft aus Freiburg erklärte, umfasse die Änderung nicht nur die beiden Grundstücke, sondern alle im Ursprungsplan vorgesehenen Flächen am Oberrheinplatz. „Ich befürchte, dass wir damit die Tür für weitere Abrisse von alten Gebäuden in diesem Bereich öffnen“, äußerte Stadträtin Dr. Karin Paulsen-Zenke ihre Bedenken. Ganz konkret benannte sie die vom Rheinfelder Stadtbaumeister Ewald Steffen zur Gründerzeit erbauten Gebäude am Oberrheinplatz – angefangen beim griechischen Restaurant bis hin zur Eisdiele.

Ensembleschutz

Sie regte in diesem Zusammenhang an, einen Ensembleschutz für diese Häuserzeile zu prüfen. Ein „Instrument“, das der Denkmalschutz ausdrücklich für den Erhalt einer Gruppe von Gebäuden, die räumlich und architektonisch im Zusammenspiel historisch erhaltenswert erscheinen, selbst wenn die einzelnen Gebäude nicht unter Denkmalschutz stehen, „bereit hält“. Die von ihr vorgebrachten Bedenken wurden von einigen Ausschussmitgliedern geteilt.

Rechtsplanentwurf

Oberbürgermeister Klaus Eberhardt schlug vor, im Rechtsplanentwurf klar zu regeln, bei welchen Häusern Veränderungen an der Fassade etc auch in Zukunft ausgeschlossen seien. Gleichzeitig will die Verwaltung die Untersuchung, wo es in der Innenstadt noch Erweiterungsmöglichkeiten für den Einzelhandel geben könne, vorantreiben. „Denn klar ist auch, wir haben in der Innenstadt noch Nachholbedarf“, so das Stadtoberhaupt.

Gemeinderat entscheidet

Die Bebauungsplanänderung wurde mit zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich angenommen. Das letzte Wort hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23. Juli.