Städtische Nachricht

Gemeinderat berät über Weiterentwicklung Bürgerheim
Gemeinderat 27. Februar 2020


Die vom Gemeinderat ursprünglich favorisierte Lösung zur Umsetzung der Landesheimbauverordnung – eine Mischung aus Neu- und Umbau – erwies sich als wirtschaftlich nicht darstellbar. Da nur die Investitionskosten für Neubaumaßnahmen über den Investitionskostensatz refinanzierbar sind, ist die neue Variante mit Investitionskosten in Höhe von 15,8 Millionen Euro zwar insgesamt um 2,2 Millionen Euro teurer, aber durch die Refinanzierung wirtschaftlicher.

Paradox


Ein Paradox, das auch von den Stadträten beklagt wurde. Der Gesetzgeber „zwingt“ die Betreiber der entsprechenden Einrichtungen quasi zum Neubau, da ein Umbau der Gebäude nicht auf den Investitionskostensatz angerechnet werden darf, hieß es unisono.

Übergangsfrist


Bereits seit längerer Zeit suchen Bürgerheim, Stadtverwaltung und Gremien nach dem besten Weg, die Vorgaben der Landesheimbauverordnung – wie beispielsweise den Anspruch auf Einzelzimmer und die Unterbringung in Wohngruppen – umzusetzen.

„Belassen wir alles beim Alten, würde dies einen Abbau von 41 Betten mit dem entsprechenden Personalabbau bedeuten“, betonte Oberbürgermeister Klaus Eberhardt im Verlauf der Sitzung. Ein Szenario, das von allen Beteiligten immer abgelehnt worden war. Die Frist zur Umsetzung der Landesheimbauverordnung läuft für das Rheinfelder Bürgerheim bis Ende 2024.

Wirtschaftlichkeit


Die detaillierte Überprüfung der vom Bürgerheimausschuss und Gemeinderat favorisierten Lösung hat ergeben, dass zum einen die von der Heimaufsicht geforderte separate Erschließung der Wohngruppen nicht möglich ist, und zum anderen dass bei dieser Variante der Flächenverbrauch mit 74 Quadratmetern Nettogrundfläche pro Bewohner (nach der Baumaßnahme) sehr hoch ist.

Darüber hinaus wären von der Gesamtinvestition in Höhe von 13,6 Millionen Euro lediglich 7,3 Millionen Euro über den Investitionskostensatz refinanzierbar. Die verbleibenden 6,3 Millionen Euro - wobei allein die Ertüchtigung des Bauteils E inklusive Verwaltung und Küche 5,6 Millionen kosten würde -  müssten vom Bürgerheim erwirtschaftet werden oder die Stadt müsste einspringen. „Beides ist wirtschaftlich nicht darstellbar“, erklärte Oberbürgermeister Klaus Eberhardt. Eine Einschätzung, die von den Stadträten geteilt wurde.

Neubau-Variante


Die neue Variante, die von Projektsteuerer Thomas Decker von pro4 ingenieure und dem Architekten Volker Scheld in der Sitzung vorgestellt wurde, sieht an Stelle des heutigen betreuten Wohnens an der Pestalozzi-Straße einen dreigeschossigen Ersatzneubau für 90 Bewohner vor (6 Wohngruppen à 15 Plätzen)  sowie für den noch relativ neuen Bauteil B eine Aufstockung am südlichen Ende um neun Bewohnerplätze. Das Haus E, das bisher "nur" saniert werden sollte, wird ebenfalls abgerissen, die aktuell dort untergebrachte Küche wird in den Neubau integriert.

Die bestehende Caféteria bleibt erhalten und wird nach Abriss der Gebäude zum Herbert-King-Park hin einen Zugang zum Park - eine "Terrasse im Grünen" - haben. Dort sollen dann zukünftig größere Veranstaltungen stattfinden. Neu ist, dass der zukünftige Haupteingang an der Müßmattstraße liegen soll.

Eine Variante, die aufgrund ihrer Funktionalität, der Aufwertung der Caféteria und die bessere Verbindung zur Stadt durch die Verlagerung des Haupteingangs, im Gemeinderat auf große Zustimmung stieß.

Die für diese Variante kalkulierten Kosten liegen bei 15,8 Millionen Euro. Durch den hohen Anteil von Neubaumaßnahmen sind davon 92 Prozent – 14,5 Millionen Euro – über den Investitionskostensatz refinanzierbar. Die Stadt beteiligt sich mit zwei Millionen durch die Erhöhung des Eigenkapitals des Bürgerheims. 13,8 Millionen werden mit Kredit finanziert.

Kurzzeitpflege


Ebenso positiv bewerteten die Stadträte den Vorschlag, den geplanten Neubau um ein Stockwerk zu erweitern, um dort „fest“ 15 Kurzzeitpflegeplätze anbieten zu können. „Eine Idee, auf die uns die Heimaufsicht gebracht hat“, erklärte Irene Sorg, die Betriebs- und Hausleiterin des Bürgerheims. Die zusätzlichen Investitionskosten in Höhe von 2,4 Millionen Euro sind zu 100 Prozent über den Pflegesatz refinanzierbar.
 
Die Stadträte stimmten der neuen Variante, in der alle eine optimierte Lösung sehen, einstimmig zu und befürworteten auch die Idee der Kurzzeitpflege weiterzuverfolgen und zu prüfen.

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