Städtische Nachricht

Bebauungspläne im Gemeinderat
Gemeinderat 22.10.2019


Quartier Römerstraße


Mit dem einstimmigen Satzungsbeschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen der Hardt-, Müßmatt-, Römer- und Unteren Dorfstraße“ machten die Räte den Weg frei für das Bauvorhaben der städtischen Wohnbau im Quartier Römerstraße. Bis 2024 sollen dort rund 200 neue Wohnungen, ein Kindergarten, eine Gemeinschaftstiefgarage sowie hochwertig gestaltete Grünflächen entstehen.

Die 3. Offenlage war notwendig geworden, da die Planungen aufgrund der Wünsche der Anwohner noch einmal überarbeitet wurden. Die Neuplanung betraf vor allem die Gestaltung der Grünfläche. Der Spatenstich für das erste Gebäude erfolgt Mitte November.

Bebauungsplan für Siedlung


Für den Bereich der Siedlung beschlossen die Räte den Start eines Bebauungsplanverfahrens. Da es für das Wohngebiet aus den 1930er Jahren keinen Bebauungsplan gibt, müssen Vorhaben dort aktuell nach § 34 Baugesetzbuch entschieden werden. Um die Entwicklung besser steuern zu können, will die Stadt für das Gebiet einen Bebauungsplan aufstellen. Hierzu fanden bereits im Frühjahr erste Informationsveranstaltungen mit den Bürgern statt.

Der entwickelte Masterplan Siedlung, der die Grundlage für den Bebauungsplan darstellt, will die kleinteilige Bebauungsstruktur erhalten und die Freibereiche vor und hinter den Gebäuden schützen. Um eine Fehlentwicklung während des Bebauungsplanverfahrens zu vermeiden, beschloss der Gemeinderat gleichzeitig eine Veränderungssperre für das Gebiet. Die Veränderungssperre bewirkt, dass im Planbereich bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens keine baulichen Anlagen errichtet oder geändert werden dürfen. „Heute geht es nur um den formalen Beschluss, in das Verfahren einzutreten“, verdeutlichte Oberbürgermeister Klaus Eberhardt. Die inhaltliche Diskussion folgt in den einzelnen Verfahrensschritten.

Neues Wohn- und Geschäftshaus


Nach kontroversen und intensiven Diskussionen im Bau- und Umweltausschuss stimmte der Gemeinderat schlussendlich mehrheitlich der Änderung des Bebauungsplanes „Stadtgebiet-Teilbereich IV“ zu. Diese Änderung ermöglicht nun die Realisierung des Vorhabens eines privaten Investors.

Dieser möchte das Teelädele und das westliche Nachbarhaus abreißen und dort neu ein Wohn- und Geschäftshaus bauen. Auf Wunsch der Stadt wurde das Projekt auf der Nordseite verkleinert, die Balkone zur Karl-Fürstenberg-Straße zurückgenommen und die Erschließung über den Schäferweg geregelt. Im Erdgeschoss sind 528 Quadratmeter Geschäftsfläche geplant. In den oberen drei Stockwerken sollen zwölf Wohnungen entstehen. Acht Stellplätze sind in der Tiefgarage geplant, die über den Schäferweg erschlossen wird, wo überirdisch sieben weitere Stellplätze geplant sind.

Wie schon zuvor im Bau- und Umweltausschuss war die Diskussion geprägt durch den „Gewissenskonflikt“ zwischen dem Erhalt vorhandener Gestaltungsqualität und der Weiterentwicklung der Innenstadt. „Für uns hat an dieser Stelle die Einzelhandelsentwicklung Vorrang“, erklärte Oberbürgermeister Klaus Eberhardt. Dies sei in anderen Bereichen der Innenstadt, beispielsweise rund um den Kastanienpark anders.

Genossenschaftliches Bauprojekt


Auf mehrheitlich positiveres Echo stieß das Bauvorhaben einer privaten Wohngenossenschaft in der Schillerstraße. Die dazu notwenige Änderung des Bebauungsplanes „Rose-Zielmatt I“ wurde mit zwei Enthaltungen „in Auftrag gegeben“. Eine private Wohngenossenschaft möchte in der Schillerstraße neben dem St. Michael-Kindergarten ein Wohngebäude mit 14 Wohneinheiten, einer Tiefgarage sowie einem Gemeinschaftsraum errichten. Aktuell ist die Fläche für Gemeinbedarf (Kindergarten) festgesetzt.

Zwei Gemeinderatsmitglieder sahen in dem Vorhaben ein gutes Projekt, aber die Realisierung ist für sie „am falschen Ort“. Sie enthielten sich der Stimme.