Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Einladung zur Informationsveranstaltung
21.05.2012
Bisher wurde eine einheitliche Abwassergebühr anhand des gemessenen Frischwasserverbrauchs erhoben. Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist die Stadt Rheinfelden (Baden) dazu verpflichtet die Abwassergebühr in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr zu trennen.
Mit der Einführung der Niederschlagswassergebühr wird jedoch keine neue oder zusätzliche Gebühr erhoben, sondern die bestehende Abwassergebühr wird lediglich verursachungsgerecht aufgeteilt. Die Schmutzwassergebühr wird auch künftig nach der bezogenen Frischwassermenge ermittelt. Die Niederschlagswassergebühr orientiert sich an der Größe sowie der Versiegelungsart der bebauten und befestigten Flächen, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen sind.
Um die bebauten und befestigten Flächen ermitteln zu können, hat die Stadt Rheinfelden eine Befliegung vornehmen lassen. Die ausgewerteten Luftbildaufnahmen dienen nun als Grundlage für das sich anschließende Selbstauskunftsverfahren. Dabei ist die Mithilfe aller betroffenen Grundstückseigentümer erforderlich. Mitte Juni werden die Selbstauskunftsbögen zugesandt. Darauf sind die Flächenangaben auf Richtigkeit zu überprüfen, anschließend ist eine Einteilung der angeschlossenen versiegelten Flächen anhand ihrer unterschiedlichen Beläge (z.B. Pflaster, Rasengittersteine) vorzunehmen.
Um Fragen im Zusammenhang mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zu klären, findet am Mittwoch, den 13. Juni, um 19.00 Uhr im Bürgersaal des Rheinfelder Rathauses eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürger statt.
Zur weiteren Beratung und Unterstützung wird nach dem Versand der Selbstauskunftsunterlagen vom 18. Juni bis 5. Juli ein Bürgerinformationsbüro im 1. OG des Rathauses eingerichtet, mit folgenden Öffnungszeiten: Montag- bis Donnerstagvormittag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Montag- und Mittwochnachmittag von 14.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag- und Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr.
Außerdem können sich die betroffenen Grundstückseigentümer über eine extra eingerichtete Telefonhotline mit den Rufnummern 07131 / 392-138 oder -131 vom 18. Juni bis zum 6. Juli wochentags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr beraten lassen. Bei der Informationsveranstaltung wird auch eine Informationsbroschüre angeboten, die auch im Rathaus ausgelegt wird.