Städtische Nachricht

Stadt bemüht sich um Verlegung der AFD-Veranstaltung


Rechtlich gesehen gibt es für die Stadt keine Grundlage, um eine solche Veranstaltung „per se“ zu verbieten. „Bei der AFD handelt es sich nach dem Gesetz über politische Parteien um eine Partei und der Bürgersaal kann von allen verfassungsmäßigen Parteien gemietet werden. So sehen es die Regularien vor“, erklärte Eberhardt. Leider sei bei der Terminanfrage kein Abgleich mit Veranstaltungen außerhalb des Rathauses gemacht worden, so dass es zu der unglücklichen Überschneidung mit dem Cityfest kommen konnte.

Keine rechtliche Grundlage

Angesicht des bereits unterzeichneten Vermietungsvertrages, spricht sich die Stadt klar gegen eine einseitige Kündigung aus. „Es fehlen hierzu die rechtlichen Grundlagen und wir befürchten hohe Ersatzzahlungen“, so der Oberbürgermeister. Vielmehr versucht die Stadt nun der AFD einen Ausweichstandort anzubieten und hofft auf eine Einigung.

Sicherheitskonzept

Parallel dazu arbeiten Polizei und Ordnungsamt an einem entsprechenden Sicherheitskonzept, damit es auf der Festmeile rund um das Rathaus zu keinen Störungen kommt. Eine eventuelle Gegendemonstration könnte in der Müßmattstraße stattfinden.

Angepasster Work-flow

Um in Zukunft solche Überschneidungen zu vermeiden, wurden rathausintern, auf Wunsch von Oberbürgermeister Klaus Eberhardt, die Arbeitsabläufe angepasst. Darüber hinaus lässt das Stadtoberhaupt vom Städtetag prüfen, ob politische Veranstaltungen nicht bestimmte Anforderungen, wie beispielsweise Öffentlichkeit, erfüllen müssen. Dies sei bei der AFD nicht gegeben.