Versorgungssicherheit für die Bürger
26.04.2017
Aus aktuellem Anlass - der Konzessionsvertrag für Gas endete bereits vor zwei Jahren, der für Strom läuft nächstes Jahr aus - befasste sich auch der Rheinfelder Gemeinderat in einer Sondersitzung am 25. April mit diesem Thema.
Pachtmodell
Bereits seit dem Auslaufen des Konzessionsvertrages für Gas gibt es Überlegungen, gemeinsam mit der Gemeinde Grenzach-Wyhlen in diesem Bereich aktiv zu werden. Da der Stadt selbst das nötige Know-How fehlt, liebäugelt die Verwaltung mit der Option eines Pachtmodells. Dabei würden sich die Gemeinden einen erfahrenen und leistungsstarken Kooperationspartner ins Boot holen und gemeinsam mit diesem eine Netzgesellschaft gründen. Der Betrieb würde an den Partner verpachtet. Dies sei bei Kommunen ein beliebtes Modell, wie das Beratungsunternehmen Rödl & Partner in der Sitzung ausführte. Der Vorteil sei, dass die Kommunen kein unternehmerisches Risiko eingingen. Die finanziellen Risiken seien in diesem Bereich sehr gut beherrschbar, da sie durch die gesetzlichen Regelungen klar definiert seien.
Strategische Entscheidung
Oberbürgermeister Klaus Eberhardt sieht in der Rückführung der Verteilernetze in die öffentliche Hand eine strategische Entscheidung. „Das Thema der Energieversorgung wird in den kommenden Jahren noch an Bedeutung gewinnen und mit einem solchen Pachtmodell, würden wir einen großen Beitrag zur Versorgungssicherheit unserer Bevölkerung leisten“, so Eberhardt. Darüber hinaus könnten so langfristig Einnahmen für den städtischen Haushalt generiert werden. Dieser Meinung schlossen sich alle Fraktionen an. Heinrich Lohmann (Grüne) betonte in seiner Stellungnahme auch den Aspekt der Einflussnahme auf die Gestaltung der Energiewende.
Streng geregeltes Verfahren
In ihren Ausführungen machten die Vertreter von Rödl & Partner deutlich, dass sich die Stadt, wenn sie sich zu einem solchen Schritt entscheiden sollte, den Kooperationspartner „nicht einfach aussuchen kann“. „Im Zusammenhang mit dem Pachtmodell ist für die Partnersuche eine europaweite Ausschreibung nötig“, so Rödl & Partner. In einem entsprechenden Kriterienkatalog formuliert der Gemeinderat die gewünschten Anforderungen, auf dieser Grundlage muss schlussendlich auch die Auswahl getroffen werden. Darüber hinaus muss bei einem solchen Verfahren auch eine strikte „informatorische Trennung“ zwischen der Suche nach einem Kooperationspartner und der Konzessionsvergabe selbst erfolgen. Aus diesem Grund muss der Gemeinderat entsprechende thematische Arbeitsgruppen, die unabhängig voneinander beraten, bilden.
Bereits am 18. Mai sollen in einer gemeinsamen Sitzung mit den Räten aus Grenzach-Wyhlen die nächsten Schritte beschlossen werden.