Städtische Nachricht

Änderung der Vergnügungssteuersatzung
Kurz berichtet aus dem Gemeinderat am 17.Novmeber 2016


von bisher 15% auf 20 % der Nettokasse vor, um die Ertragsseite des Ergebnishaushaltes langfristig zu verbessern. „Wir bewegen uns damit immer noch im Rahmen der Steuersätze anderer Kommunen“, betonte Eberhardt. Gleichzeitig entfallen künftig die Mindest- und Höchstbeträge für die Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, so dass alle Steuern anhand der Umsätze genau berechnet werden. Darüber hinaus entfällt  bei den festen Steuerbeträgen für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit der reduzierte Betrag für Gaststätten.
 
Der Vorschlag von SPD und Grünen, den Steuersatz auf 20% der Bruttokasse anzuheben fand keine Mehrheit. Alle Fraktionen regten an, einen Teil der Einnahmen einer Einrichtung zur Suchtprävention oder Projekten aus diesem Bereich zur Verfügung zu stellen. Dies wird in den kommenden Haushaltsberatungen geregelt werden.