Städtische Nachricht

Informationsveranstaltungen zu den Antragsunterlagen für das PSW Atdorf


Erläuterungsbericht und Planunterlagen zum Vorhaben (u. a. Übersichtskarte, technische Lagepläne, Bauwerkspläne), Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) u.a. mit Gutachten zur Hydrogeologie und zu den Thermalquellen Bad Säckingen, zu Arsen, zur Gewässerökologie, zu Luftschadstoff-, Lärm-, Erschütterungs-, und Lichtimmissionen, zu elektro-magnetischen Feldern, zum Klima und ein umweltmedizinisches-humantoxikologisches Gutachten, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP), einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, eine Natura-2000-Verträglichkeitsuntersuchung sowie einen Fachbeitrag zur Waldinanspruchnahme und zum forstrechtlichen Ausgleich. Des Weiteren beinhaltet der Antrag ein Grunderwerbsverzeichnis und entsprechende Grunderwerbspläne. Zum Bau und späterem Betrieb des PSW Atdorf ist die Inanspruchnahme von Grundstücken erforderlich, die sich heute im Eigentum von Privatpersonen oder öffentlichen Körperschaften befinden. Aber auch für die Umsetzung naturschutzfachlicher Kompensationsmaßnahmen, insbesondere für den forst- und naturschutzrechtlichen Ausgleich soll auf fremdes Eigentum zugegriffen werden.

Auslegung

Aufgrund der Komplexität des Vorhabens und des Umfangs der Antragsunterlagen hat das Landratsamt Waldshut mit Zustimmung der Schluchseewerk AG die gesetzlich vorgesehene Monatsfrist für die Auslegung des Antrages verlängert. Die Planunterlagen liegen vom 14. April bis zum 30.Mai in 21 Gemeinden während der üblichen Öffnungszeiten der Bürgermeisterämter aus. Die Einwendungsfrist endet am 13. Juni

Einsichtnahme

Jeder, der seine Belange durch die Planung für das PSW Atdorf berührt sieht, sollte Einsicht in die Planunterlagen nehmen, um erkennen und darlegen zu können, inwieweit er betroffen ist. Einwendungen können im genannten Zeitraum von Jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei den Bürgermeisterämtern oder beim Landratsamt Waldshut erhoben werden.
Einwendungen sind dann von besonderer Prüfungsrelevanz, wenn sie sachliche Argumente gegen das Vorhaben enthalten und/oder die Betroffenheit der Einwender in eigenen Belangen (z.B. Lebensumfeld, Gesundheit, Eigentum) erkennen lassen.

Bürgerinformationsveranstaltungen

Um Bürgerinnen und Bürgern eine Hilfestellung zu geben, wie sie in den umfangreichen Antragsunterlagen ihre Betroffenheit erkennen können, führt das Landratsamt Waldshut zusammen mit der Schluchseewerk AG in den vier vom Vorhaben hauptbetroffenen Gemeinden an folgenden Terminen Bürgerinformationsveranstaltungen durch:

Montag, 11. April, 19 Uhr, im Kursaal Bad-Säckingen,
Dienstag 12. April, 19 Uhr, im Veranstaltungsraum der Rotmooshalle Herrischried,
Mittwoch, 13. April, 19 Uhr, im großen Saal der Stadthalle Wehr und
Donnerstag, 14. April, 19 Uhr, in der Gemeindehalle Willaringen.

Eingeladen sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die sich hierzu informieren möchten.