Reinigung der Gehwege ist Aufgabe der Straßenanlieger
24.02.2016
Da es in den vergangenen Wochen aufgrund des liegengebliebenen Sperrmülls immer wieder zu Anfragen beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadtverwaltung kam, möchte diese nochmals darauf hinweisen, dass die Eigentümer und Besitzer, deren Grundstücke an eine Straße grenzen, dazu verpflichtet sind, die Gehwege zu reinigen.
Die Reinigung erstreckt sich dabei auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Für die Sperrmüllabfuhr ist der Landkreis Lörrach zuständig. Das Amt für öffentliche Ordnung wird nur tätig, wenn eine Gefahr für die Sicherheit ausgeht.