Städtische Nachricht

Beschwerden über Verunreinigungen
Polizeiverordnung über Hundekot


Wir möchten dies zum Anlass nehmen und auf die Polizeiverordnung der Stadt Rheinfelden vom 17.10.2006 hinwiesen.
In der Polizeiverordnung der Stadt Rheinfelden hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegten Hundekot hat er unverzüglich zu beseitigen.
Des Weiteren sind Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. In bebauten Gebieten sind auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Im Übrigen dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Wir bitten deshalb die Regeln der Polizeiverordnung der Stadt Rheinfelden zu beachten, insbesondere die Hinterlassenschaften der Hunde aufzusammeln und in entsprechenden Behältnissen zu entsorgen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden)