Städtische Nachricht

Ergebnisse aus dem Gemeinderat
Entscheidung über Bürgerbegehren, Neufassung der Kulturförderrichtlinien


Der dritte Tagesordnungspunkt behandelte das Bürgerbegehren zur Durchführung eines Bürgerentscheids zum Neubauprojekt Rheinsteg. Moritz Reinbach von der BI Aktion Bürgerentscheid richtete bei der Gelegenheit das Wort an das Gremium. Er bat darum, dem Anliegen nachzukommen und den Bürgerentscheid auf den Weg zu bringen. Weiterhin bat er darum, dass die Gemeinderäte den Bürgern ein deutliches Signal aussenden solten, dass das demokratische Engagement der Bürger ernst genommen werde. Bezüglich der Durchführung des Bürgerentscheids stellte Oberbürgermeister Klaus Eberhardt fest, dass er nach den neusten gesetzlichen Regeln durchgeführt werden soll. Der Landtag hat eine Gesetzesnovellierung zur Senkung des Quorums von 25 auf 20 verabschiedet. Das Gesetz tritt in Kraft, sofern es im Oktober 2015 im Gesetzblatt verkündet wird. Eine verlässliche Aussage, ob diese der Fall sein wird, ist derzeit nicht möglich. Erfolgt die Verkündung im November, verschiebt sich das Inkrafttreten dadurch auf den 01.01.2016, daher sollten zwei Termine festgelegt werden. Der Gemeinderat beschloss, dass das Bürgerbegehren zulässig ist und somit der Bürgerentscheid durchgeführt wird. Zur Durchführung des Bürgerentscheids beschloss der Gemeinderat: 1. Der Bürgerentscheid findet am Sonntag, 6. Dezember 2015, statt sofern die Novellierung der Gemeindeordnung (Absenkung Quorum) zum 01.12.2015 in Kraft tritt. Tritt die Novellierung erst am 01.01.2016 in Kraft, findet der Bürgerentscheid am Sonntag, 31. Januar 2016, statt. 2. Die Fragestellung lautet: „Wollen Sie, dass sich die Stadt Rheinfelden (Baden) an der Errichtung eines neuen Stegs über den Rhein beteiligt?“ 3. Den Bürgern ist nach § 21 Abs. 5 der Gemeindeordnung die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung darzulegen.

Als vierter Tagesordnungspunkt wurde der Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2016 behandelt. Förster Thomas Hirner erläuterte den Plan. Gemäß dem beschlossenen Forsteinrichtungswerk für die Jahre 2014 bis 2023 beläuft sich der durchschnittliche Hiebssatz auf 9.000 Erntefestmeter (EFm). Für das Jahr 2016 wurde ein Hiebssatz von 9.070 EFm veranschlagt. Die Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen für den Weiterbau der A98 wurden 2014 und 2015 vorgenommen. 2016 erhält die Stadt für die Pflegemaßnahmen einen Kostenersatz in Höhe von 43.658 Euro. Die Pflege kann mit eigenem Personal durchgeführt werden, so dass keine Kosten für Unternehmer entstehen. Für 2016 sind Aufforstungen in Höhe von 61.340 Euro geplant. Seiten des Landes gibt es hier voraussichtlich 26.500 Euro an Förderung. In den Wegeunterhalt sind für 2016 27.500 Euro geplant. Dazu kommen Investitionen in Höhe von 29.250 Euro für benötigte Maschinenwege in Karsau. Zudem ist eine Investition von 19.000 Euro für die Neuanschaffung eines Waldarbeiterschutzwagens nötig, da der alte nicht mehr verkehrstüchtig ist. Aufgrund von Flächenverlusten im Stadtwald durch den Autobahnbau, derzeit 7,1 ha, ist die Bereitstellung von Geldern für den Grunderwerb in den kommenden Jahren nötig, wenn die Betriebsgröße des Stadtwalds erhalten werden soll, besonders angesichts weiterer zu erwartenden Abgängen durch die Fortsetzung des Autobahnbaus. Das Ergebnis für 2016 wird mit einem Minus von 37.295 Euro prognostiziert, dies ist aber vor allem durch den hohen Anteil an Kultur- und Jungbeständen, die über Jahre Kosten verursachen und noch keinen Ertrag abwerfen, begründet. Der Gemeinderat stimmte dem Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2016 zu.

Die Tagesordnungspunkte 10 „Erneuerung der Niederspannungsanlagen und der zentralen Überwachung der Wasserversorgungsanlagen“ und 11 „Neubau der Fallleitung im Ortsnetz Minseln“ wurden vorgezogen und gemeinsam behandelt. Ralf Göttsche von der regioaqua führte diese Punkte aus. Nach Erstellung eines Strukturkonzepts durch die bnNETZE GmbH zur Entwicklung der Wasserversorgungsanlagen der Stadtwerke Rheinfelden bis zum Jahr 2030 stehen verschiedene Maßnahmen für die nächsten Jahre an. Die Steuer- und Regelungstechnik der Versorgungsanlagen müssen erneuert werden, da keine Ersatzteile mehr hergestellt und auch keine Software-Updates mehr angeboten werden. Derzeit führen Störungen sogar zum Ausfall der automatischen Steuerung und zwingen zum Handbetrieb. In diesem Zuge sollen auch die noch teilweise fehlenden Überwachung für Anlagen im Versorgungsbereich des Zweckverbandes Dinkelberg hergestellt werden. Die Kostenschätzung für eine zeitgemäße Energieversorgung der Brunnen, die Erneuerung der Technik und weiterer notweniger Maßnahmen beläuft sich auf 1.225.700 Euro. Zudem muss der Hochbehälter in  Minseln ebenfalls ersetzt werden. Wie der Hochbehälter Karsauwald stammt der Hochbehälter aus dem Jahr 1907. Beide sind zu klein geworden und die Fallleitung in Minseln verfügt ebenfalls nicht mehr über die notwendigen Kapazitäten für Löschwasser im Falle eines Brandes. Die Erneuerung der Fallleitung steht an erster Stelle und soll bis 2017 in drei Bauabschnitten realisiert werden. Die Kostenschätzung inklusive Straßen-, Wege-, Tiefbau sowie Material beläuft sich auf 506.880,50 Euro. Der Gemeinderat fasste 1. den Baubeschluss für die Erneuerung der Niederspannungsanlagen und der zentralen Überwachung der Wasserversorgung und 2. den Baubeschluss für den Neubau der Fallleitung im Ortsnetz Minseln.

Fünfter Tagesordnungspunkt war die Neufassung der Kulturförderrichtlinien sowie der Richtlinie über die Förderung der Beziehungen zu den Partnerstädten der Stadt Rheinfelden (Baden). Kulturreferent Claudius Beck erläuterte, dass die aktuellen Kulturförderrichtlinien aus dem Jahr 2000 durch Gemeinderatsbeschlüsse teilweise außer Kraft gesetzt wurden und mit der Neufassung eine Grundlage, um die Zuwendung und Verwendung von Zuschüssen und Fördermitteln für jedermann transparent und verständlich zu machen, aber auch wirksam zu fördern. Besonderen Wert legte er auf die Gemeinnützigkeit des Vereins und der Verankerung in Rheinfelden. Die Kulturförderrichtlinien sollen darüber hinaus mit folgenden Zielsetzungen fortgeschrieben werden: Ermunterung zu einer Weiterentwicklung der modernen und lebendigen Kulturszene, Förderung auf Basis der bisherigen Förderstruktur, Einführung individueller Förderung von Projekten sowie das Prinzip der Gleichbehandlung der kulturtreibenden Vereine. Folgende Änderungen sollen einsetzen: Die neue Aufnahme von Vereinen ist möglich, die Gemeinnützigkeit und die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen ist Grundvoraussetzung der Förderung, die Beiträge (inklusive der Dirigentenkosten) sind an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst, Vereine mit großem Barvermögen werden nicht mehr gefördert, Fristen werden restriktiver gehandhabt, VHS und Musikschule sind nicht mehr Teil der Kulturförderrichtlinien (für diese Bildungseinrichtungen gelten gesonderte Beschlüsse und Vereinbarungen der langfristigen Förderung), Chöre von Kirchen und Glaubensgemeinschaften können ebenfalls gefördert werden, es gibt eine Regelung für die Raumkosten (Probe- und Aufführungskosten), es gibt die neue Möglichkeit, besondere Projekte auf Antrag zu fördern sowie die Geförderten müssen die Stadt als Kulturförderer nennen und ein entsprechendes Logo verwenden. Bezüglich der Förderung der Beziehungen zu den Partnerstädten erläuterte Claudius Beck, dass diese Förderung bisher nur teilweise geregelt ist und derzeit ein Gemengelage aus Beschlüsse der Gremien, Satzungen und eingeschlichenen Gepflogenheiten kennzeichnet die bisherige Förderung. Mit der neuen Förderrichtlinie soll eine ordentliche und transparente Grundlage geschaffen werden. Der Arbeitskreis Städtepartnerschaft hatte den Entwurf diskutiert und für gut befunden. Der Gemeinderat beschloss inklusive einiger textlicher Anpassungen auf Antrag aus dem Gremium: 1. Die Kulturförderrichtlinien der Stadt werden beschlossen. Sie treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und ersetzen die bisherigen Richtlinien. 2. Die Richtlinie über die Förderung der Beziehungen zu den Partnerstädten wird beschlossen. Sie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. 3. Folgende Vereine, die in den Kulturförderrichtlinien unter die Punkte 5 bis 7 fallen, werden mit Inkrafttreten der Kulturförderrichtlinien bis auf weiteres gefördert: Jugendtheater Rheinfelden/Tempus fugit Lörrach, Schmiedezunft Nollingen, Förderverein Heimatmuseum Dinkelberg, Haus Salmegg Verein, Leseverein Riedmatt, Narrenzunft Rheinfelden und Narrenmuseum im Wasserturm.

Als sechster Tagesordnungspunkt wurde der Beitritt zum Zweckverband Regio-S-Bahn behandelt. Der im Jahr 2001 gegründete Zweckverband hatte die Aufgabe den Bau der Regio-S-Bahn im Wiesental voranzubringen. Nachdem dieses Ziel erreicht war, wurde eine neue strategische Aufgabe formuliert: Die Bündelung der Belange des Schienenverkehrs im Landkreis Lörrach. Mit dem Blick auf das Großprojekt „Elektrifizierung der Hochrheinstrecke“ in Verbindung mit der Einführung einer S-Bahnlinie auf der Hochrheinstrecke sieht die Verwaltung im Beitritt zum Zweckverband einen Vorteil, wenn es darum geht, in Gesprächen mit Dritten (z.B. Bund, Land, Bahn) Interessen der Stadt einfließen zu lassen. Der Beitritt ist gemäß § 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit erlaubt, da die Förderung und Sicherung wichtiger Verkehrsinfrastruktur anerkannte Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge sind. Kosten fallen grundsätzlich keine an und ein wirtschaftliches Risiko wird durch den Beitritt auch nicht begründet. Der Hauptausschuss hatte dem Gemeinderat empfohlen, dem Zweckverband beizutreten. Der Gemeinderat beschloss den Beitritt der Stadt Rheinfelden (Baden) zum bestehenden Zweckverband Regio-S-Bahn 2030 unter Anerkennung der Verbandssatzung vom 18.02.2015.

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Rheinfelden und der Eigenbetriebe Wasserwerk, Abwasserbeseitigung und Bürgerheim wurden als Tagesordnungspunkt 7 behandelt. Der Gemeinderat beschloss:
1. Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss 2013 gemäß der Gemeindeordnung wie folgt fest:
a. Ergebnisrechnung
Ordentliches Ergebnis 2.202.999,99 €
Sonderergebnis    509,468,04 €
Gesamtergebnis 2.712.468,03 €
Übertragene Auszahlungsermächtigungen
2.079.595,71 €
Das ordentliche Ergebnis der Rücklage wird aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und das Sonderergebnis der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
b. Finanzrechnung
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln  6.948.398,97 €
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit  5.611.646,22 €
Saldo aus Investitionstätigkeit  -221.371,87 €
Saldo aus Finanzierungstätigkeit   -366.916,94 €
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen -8.310.005,08 €
Endbestand an Finanzmitteln  3.661.751,30 €
Übertragene Auszahlungsermächtigungen  5.262.014,01 €
c. Vermögensrechnung
Bilanzsumme 161.485.633,72 €

2. Der Gemeinderat stellt die Jahresabschlüsse 2013 gemäß dem Eigenbetriebsgesetz wie folgt fest:
Bürgerheim Rheinfelden
Bilanzsumme 11.467.521,36 €
Jahresgewinn 159.264,84 €
Der Jahresgewinn 2013 ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die Betriebsleitung wird entlastet.
Wasserwerk Rheinfelden
Bilanzsumme 9.376.409,89 €
Jahresgewinn 159.156,95 €
Der Jahresgewinn 2013 wird in Höhe von 153.000 € an den Haushalt der Stadt abgeführt und der Rest in Höhe von 5.656,95 € auf neue Rechnung vorgetragen. Die Betriebsleitung wird entlastet.
Abwasserbeseitigung Rheinfelden
Bilanzsumme 29.578.468,57 €
Jahresgewinn 0 €
Die Betriebsleitung wird entlastet.

Tagesordnungspunkt 8 war die zweite jährliche Information über den Haushaltsverlauf 2015. Mit Stand vom 07.10.2015 sind im Ergebnishaushalt von den planmäßigen Erträgen in Höhe von 65.432.425 € bereits 77 Prozent und von den planmäßigen Aufwendungen in Höhe von 66.868.926 € sind 70 Prozent vollzogen. Der Gemeinderat nahm die Ausführung von Stadtkämmerer Udo Düssel zur Kenntnis.

Als neunter Tagesordnungspunkt stand die Information über den Beteiligungsbericht 2014 an. Die vielseitigen Aktivitäten der Stadt Rheinfelden (Baden) finden sich nicht nur im städtischen Haushalt wieder. Die kommunalen Aufgaben werden über unterschiedliche Organisationsformen wahrgenommen. Die Stadt Rheinfelden (Baden) hat nicht nur Eigenbetriebe und mit Nachbargemeinden gemeinsame Zweckverbände gegründet, sondern beteiligt sich auch an Gesellschaften des Privatrechts. Im Jahr 2014 ist die Stadt der Baugenossenschaft Rheinfelden eG beigetreten. Durch die Übertragung der Aktien auf die Hauptaktionärin badenova Ag & Co. KG erfolgte der automatische Austritt aus der Badischen Gas- und Elektrizitätsversorgung AG. Angaben zu den Eigenbetrieben und Zweckverbänden finden sich in den jeweiligen Jahresabschlüssen wieder. Der Gemeinderat nahm den Beteiligungsbericht 2014 zur Kenntnis.

Zwölfter Tagesordnungspunkt war die Umbenennung der Straße „Im Großfeld“ auf dem Rührberg in „Maiackerweg“. Die Umbenennung dient der deutlicheren Unterscheidung zur Straße „Großfeldstraße“ im Gewerbegebiet Schildgasse. Der Gemeinderat stimmte der Umbenennung zu.

Als 13. Tagesordnungspunkt stand die Umsetzung des Sportplatzpflegekonzepts an. Der Gemeinderat hatte im Juli 2014 beschlossen, ein Sportplatzpflegekonzept zu verbessern. Mit Hilfe der Firma Schildecker wurde für alle 13 Rasenplätze im Frühjahr 2015 ein Pflegeprogramm fertig gestellt. Siegfried von Au, Leiter der Technischen Dienste, stellte das Konzept vor. Aufgrund der sich intensivierenden Pflege mit Schwerpunkt beim Düngen und Mähen muss der Personal- und Maschineneinsatz des TDs erhöht werden. Für 2016 sind daher folgende Aufwendungen nötig: Einmaliger Ankauf von Maschinen und Geräten in Höhe von 203.000 €, jährlich wiederkehrende Ausgaben für einen Mitarbeiter (Personalkosten ca. 45.000 €), Material in Höhe von 125.000 € und Hilfsbetriebsleistungen in Höhen von 190.000 €. Im Jahr 2018 soll der Zustand aller Rasenplätze fachmännisch begutachten. Mit den Vereinen sollen Vereinbarungen über die Durchführung und Einhaltung des Pflegekonzepts getroffen werden. Der Beschluss wurde auf die anstehenden Haushaltsberatungen verschoben.

14. Tagesordnungspunkt behandelte das Ausscheiden von Martin Völkle (Fraktion Grüne) aus dem Gemeinderat. Martin Völkle hat sein Ausscheiden beantragt, da er aus beruflichen Gründen aus Rheinfelden (Baden) fortzieht. Nach der Gemeindeordnung kann eine ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigen Gründen abgelehnt oder das Ausscheiden verlangt werden. Hier im Fall liegt durch den Wegzug ein wichtiger Grund vor. Der Gemeinderat stimmte dem Ausscheiden von Martin Völkle aus dem Gemeinderat aus wichtigem Grund zu.