Städtische Nachricht

Gehölzpflege noch im Februar durchführen


Bis zum 29. Februar besteht noch die Möglichkeit, Büsche, Sträucher und Hecken zu schneiden. Auch Rodungsarbeiten und eventuelle Baumentfernungen sind noch gestattet. Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist es hingegen untersagt, Bäume, Pflanzen und Gehölze zu entfernen, die als Nistplätze oder Lebensräume für Vögel und andere wildlebende Tiere dienen.

„Für unverzichtbare Maßnahmen, wie beispielsweise im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht, gelten Ausnahmen – sofern die Belange des Artenschutzes berücksichtigt werden“, erklärt Michael Walter vom Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz des Landratsamts. „Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Kontrolle des Pflanzenwuchses oder zur Erhaltung der Gesundheit von Bäumen sind jederzeit erlaubt.“

Ziel des Schutzes der Grünbestände ist, die Lebensstätten wildlebender Tierarten zu bewahren und vor allem Vögel während der Brut- und Aufzuchtzeit zu schützen. Gerade in dicht besiedelten Gebieten stellen private Gärten und Parks oft die letzte Rückzugsmöglichkeit für Tiere dar. Besonders Vögel sind zur Aufzucht ihrer Jungen auf Bäume, Hecken und Sträucher angewiesen. Nur wenn sie während dieser Zeit ungestört bleiben, können die Vögel ihre Jungen erfolgreich großziehen. Insbesondere ältere Bäume sind wichtig für gefährdete Tierarten. „In Höhlen und Spalten ziehen Vögel und auch Fledermäuse ihren Nachwuchs groß. Zahlreiche Insekten, die als Nahrungsquelle für verschiedene Tiere dienen, sind auf Totholz angewiesen“, informiert Michael Walter. Bei älteren Bäumen genüge oft ein Rückschnitt, um sie gefahrlos stehen zu lassen und den Lebensraum für bedrohte Arten für einige weitere Jahre zu erhalten.