Aufenthaltserlaubnis für Ukrainer gilt weiter
01.02.2024
Demnach gilt die aktuell gültige Aufenthaltserlaubnis von Geflüchteten aus der Ukraine automatisch bis zum 4. März 2025 weiter. „Betroffene müssen dazu keine Verlängerung bei uns beantragen“, erklärt Frau Steer, Abteilungsleiterin der Ausländerabteilung. Die entsprechende Regelung ist Ende November des vergangenen Jahres in Kraft getreten, um die Ausländerbehörden zu entlasten.