Städtische Nachricht

Bebauungsplan Friedrichstraße

Bau- und Umweltausschuss 16. Januar | Gemeinderat 25. Januar 2024

Da das Gebiet im Störfallradius liegt, mussten im Verfahren auch die entsprechenden Vorgaben aus der Seveso-Störfall-Richtlinie berücksichtigt werden. Das letzte Wort über den Satzungsbeschluss hat der Gemeinderat (Sitzung 25. Januar).

Plausible Argumentation

Julia Messerschmidt vom Freiburger Büro Fsp-Stadtplanung erläuterte den Gremienmitgliedern umfassend die eingegangenen Stellungnahmen sowie deren Abwägung. Ihrer plausiblen Darlegung konnten die Stadträtinnen und Stadträte uneingeschränkt folgen. „Alles in allem sehen wir insbesondere im Hinblick auf die Störfallproblematik keinen Grund, die Regeln des Bebauungsplans noch restriktiver zu fassen“, so die Planerin. In dieser Auffassung sehen sich Verwaltung und Planungsbüro auch durch die Tatsache bestärkt, dass das Regierungspräsidium in diesem Zusammenhang keine Änderungswünsche formuliert hat.

Regelungen

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass sich in dem Gebiet keine neue Gastronomie mehr ansiedeln darf.  Bereits bestehende Gastrobetriebe haben Bestandsschutz. Auch Bordelle, Sexshops oder Wettbüros sind verboten. Gleiches gilt für Tankstellen oder Gartencenter aufgrund des hohen Flächenverbrauchs und Verkehrsaufkommens. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vergnügungsstätten oder Wohnungen im Erdgeschoss. Einzelhandelsbetriebe sind grundsätzlich zulässig, aber nur mit einem nahversorgungs- und zentrumsrelevanten Sortiment.

Um dem „Wildwuchs“ bei den Gebäuden Einhalt zu gebieten, legt der Bebauungsplan für das Gebiet eine maximal zulässige Gebäudehöhe fest und regelt nicht mehr nur die zulässige Zahl der Vollgeschosse wie bisher. Als besonders schützenswert sind im Plan Kulturdenkmale wie beispielsweise das Alte Rathaus oder die ehemalige Buch- und Zeitungsdruckerei von Peter Krauseneck aufgeführt.

update aus dem Gemeinderat

Nach eingehender Erläuterung der verschiedenen Abwägungen fasste der Gemeinderat einstimmig den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Friedrichstraße“, dessen Regeln in Zukunft für das Gebiet gelten. In ihren Stellungnahmen zeigten die Fraktionen zwar Verständnis für die Bedenken der Industrie, die angesichts der Nähe - für den Fall eines Störfalls – eine Wohnverdichtung vermeiden möchten, gleichzeitig betonten sie, dass das Ziel des vorliegenden Bebauungsplans der Bestandsschutz und keine Wohnraumerweiterung sei.