Städtische Nachricht

Teiländerung Flächennutzungsplan

Bau- und Umweltausschuss 16. Januar | Gemeinderat 25. Januar 2024

Aktuell ist die Fläche im Flächennutzungsplan noch als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.

Flächentausch

Um die geplante bauliche Entwicklung zu ermöglichen, muss nun der Flächennutzungsplan entsprechend geändert und ein Flächentausch durchgeführt werden. Sprich, die ursprünglich als geplante Wohnbauflächen dargestellten Gebiete „Nördlich Mattenbach“ und „Östlich Friedhof“ werden neu als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und das Gebiet „Römern“ als Wohnbaufläche.

Damit die Gesamtbilanz – Anteil Wohnbaufläche und Fläche für Landwirtschaft – unverändert bleibt, wird darüber hinaus die Wohnbaufläche „östlich Thomaschule“ neu als Gemeinbedarfsfläche umgewidmet. Diese wird bereits für sportliche Anlagen genutzt und steht daher für mögliche Wohnentwicklungen nicht mehr zur Verfügung.

Zustimmung

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses stimmten einstimmig für eine entsprechende Teiländerung des Flächennutzungsplans und sprachen in diesem Zusammenhang von einer sinnvollen Tauschaktion. Insbesondere da das Gebiet „Römern“ im Gegensatz zu den ursprünglich ausgewiesenen Wohnbauflächen verdichtete Wohnformen wie Geschosswohnungsbau ermöglicht und damit mehr neuer Wohnraum geschaffen werden kann.

Update aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat gab grünes Licht für die zur Realisierung des Baugebietes „Römern“ in Herten erforderliche Teiländerung des Flächennutzungsplans. Die Leiterin des Stadtbauamtes, Christiane Ripka, betonte in ihren Ausführungen, dass der Flächennutzungsplan „nur“ ein Szenario sei, wohin sich die Stadt entwickeln wolle und alle zehn bis fünfzehn Jahre überarbeitet werde. Für eine Änderung brauche es eine städtebauliche Begründung. „Im vorliegenden Fall ist dies der Umstand, dass im Vergleich zu den anderen Flächen im Gebiet „Römern“ Geschwosswohnungsbau möglich ist“, so die Verwaltung. Eine Wohnform, die sowohl unter Nachhaltigkeitsaspekten als auch angesichts des Wohnungsmangels zu bevorzugen sei.
Der Ausweisung einer zusätzlichen Wohnfläche habe das Regierungspräsidium, das den Flächennutzungsplan genehmigen muss, nicht zugestimmt. Daher bliebe nur der Flächentausch.

Hintergrundinformation:
Der Flächennutzungsplan dient als Grundlage für die räumliche Planung einer Stadt oder Gemeinde und legt fest, wie die Flächen innerhalb des jeweiligen Gebiets genutzt werden sollen. Der Flächennutzungsplan hat keinen Rechtsnormcharakter, d.h. aus der im Flächennutzungsplan dargestellten Flächennutzung kann kein Anspruch auf z.B. eine Baugenehmigung abgeleitet werden. Der von den Gemeinden erstellte Flächennutzungsplan kann von den Gemeinden abgeändert werden. Jedoch muss die Gemeinde bei Änderungen die übergeordneten Ziele der Landes- und Regionalplanung beachten.